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lischen Strafgerichte sind die Assizes, die in der Zuständigkeit
etwa unserem Scehwurgericht, und die Quarter Sessions, die etwa
unseren Strafkammern entsprechen. Die Assizengerichte werden
periodisch etwa drei- bis viermal im Jahre an verschiedenen Or-
ten Englands abgehalten. Als Richter fungiert immer nur ein
Mitglied des High Court, des höchsten englischen Gerichtshofes.
An den Quarter Sessions dagegen können sämtliche Friedens-
richter des Bezirkes als Berufsrichter teilnehmen. Eine Richter-
bank aus zehn bis zwanzig Personen ist bei den Quarter Sessions
nichts seltenes. Es genügt aber, wenn zwei Friedensrichter an-
wesend sind. Uebrigens sind die Friedensrichter ihrerseits mei-
stens nicht Juristen. Die Friedensrichter, die an einer Sitzung
der Quarter Sessions teilnehmen, wählen unter sich einen Chair-
man, der als Vorsitzender die Verhandlungen leitet. Auch der
Chairman braucht kein Jurist zu sein, so daß es im englischen
Geschworenengericht vorkommt, daß auch die ganze Richterbank
mit Nichtjuristen besetzt ist.
Zwischen dem Wahrspruche der Geschworenen und dem Ur-
teil des Richters findet eine Verhandlung über die Straffrage nicht
mehr statt. Der Richter verkündet in der Regel sofort das Ur-
teil. Besteht die Richterbank aus mehreren Personen, so ist eine
eigentliche Beratung nicht üblich. Der Vorsitzende der (Quarter
Sessions schlägt den um ihn herumsitzenden Friedensrichtern eine
bestimmte Strafe vor, mit der diese meistens einverstanden sind.
Bei der Verkündung des Urteils wendet der Vorsitzende sich zum
erstenmal wieder unmittelbar an den Angeklagten. Eigentliche
Gründe werden dem Urteil nicht beigefügt, doch macht der Vor-
sitzende oft eine allgemeine Bemerkung über die Schwere des
Falles. Er sagt etwa zum Angeklagten: „Gefangener, ich gebe
Ihnen elf Jahre Zuchthaus, es war ein sehr böser Fall“. Die
Strafen bewegen sich meistens an der Höchstgrenze und sind für
unsere Begriffe außerordentlich hart.
Nicht immer aber braucht der Richter sein Urteil auf den