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Literatur.
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Der Suezkanal im internationalen Rechte unter Berücksichtigung
seiner Vorgeschichte von Dr. Rudolf Dedreux. Abhandlungen aus
dem Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht, herausgegeben von ZORN
und STIER-SOMLO. Bd. XIII. Heft 1. Tübingen 1913. 5 M.
Nach einer Einleitung, welche „die Vorgeschichte des Suezkanals“
darstellt, beschäftigt sich der Hauptteil mit dem „Suezkanal im inter-
nationalen Rechte‘. In drei Abschnitten folgt: die Vorgeschichte und Ent-
stehungsgeschichte des internationalen Suezkanalrechts, die systematische
Zergliederung des Vertrags von Konstantinopel von 1888 und Art. 6 der
englisch-französischen Erklärung über Aegypten und Marokko von 1904.
Die Schlußbetrachtungen gelten der „Lösung der Suezkanalfrage
im Anschluß an die Lösung der ägyptischen Frage*.
Das ist alles kurz und bestimmt dargestellt, und die Lektüre wird zum
Genuß. Ob indes der Schluß auch heute noch so ausgefallen sein würde,
nachdem der Engländer die Sphinxhaube abgelegt hat? Aber vielleicht
ist es so besser, denn trotz seiner Englandfreundlichkeit kann auch Dk-
DREUX nicht umhin, von den vielen Schwierigkeiten zu berichten, welche Enng-
land dem Kanalbau wie der Schaffung eines Kanalrechts in den Weg legte,
um dann festzustellen, daß die Engländer schließlich die ganze vertrags-
mäßige Kanalfreiheit von ihrem diskretionären Ermessen abhängig gemacht
haben. Und dabei muß der Verfasser anerkennen, daß die englische Herr-
schaft in Aegypten des Rechtstitels entbehrt.
I. Der Suezkanal ist inder Hauptsache das Werkvon
Lesseps, der auf Grund einer vom Vizekönig Mohammed Said im Jahre
1854 erhaltenen Konzessionsurkunde durch die Ingenieure Linant und
Mougel 1855 ein Avant-projet ausarbeiten ließ, das dann einer Kommission
zur Begutachtung vorgelegt wurde und hier eine teilweise Aenderung er-
fuhr. Der Bericht dieser Sachverständigenkommission wurde durch Firman
vom 5. Januar 1856, der allerdings von der Türkei noch zu bestätigen war,
genehmigt. Die Beschaffung des auf 200 Millionen Fres. veranschlagten