Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 34 (34)

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deutschen Staaten nicht gleichartig ist; während dagegen Preußen 
als eine reindeutsche Macht mit allen seinen Interessen und Auf- 
gaben in Deutschland steht und durchaus dem übrigen Deutsch- 
land homogen ist. Darum wenn Deutschland einen starken Mittel- 
punkt sucht, um als deutsche Nation in Europa dazustehn und 
seine rein deutschen Interessen zu verfolgen, so kann es nicht 
anders als ihn in Preußen finden“ (8. 86 f.). Und diesen Stand- 
punkt hat STAHL auch wiederholt auf der Parlamentstribüne ver- 
treten. „Die Selbständigkeit Preußens gegen Oesterreich und der 
selbständige Beruf Preußens in Deutschland“, sagte er am 13. Mai 
1859, „ist eine preußische und eine wohlbegründete Tradition. * 
(Siebz. Reden S. 226). Sein Kampf galt hier vor allem den 
unitarischen Tendenzen der Liberalen, die „Preußen in Deutsch- 
land aufgehen lassen“ wollten: „Darum ist unsere Losung nicht: 
Bundesstaat um jeden Preis, sondern Unversehrtheit der preußi- 
schen Krone um jeden Preis“. (12. April 1849, Siebzehn Reden 
S. 154). So beherrscht ihn doch wieder der preußische 
Nationalstaatsgedanke und die Ueberzeugung, daß 
Deutschland nur groß werden könne durch ein starkes Preußen. 
Das Problem des preußisch-österreichischen Dualismus konnte er 
nicht lösen, weil er es nicht als Staatsmann ansah, sondern als 
Jurist; er stellte nur die Frage, ob Oesterreich berechtigt 
sei, dem Bunde beizutreten, und es entging ihm, daß dies eine 
reine Machtfrage war, die nur durch Blut und Eisen gelöst wer- 
den konnte °*. 
So führen auch in der deutschen Frage die Gedanken STAHLs 
!3 Unter den Fachgelehrten ist die Deutung der Schrift „Ueber die 
deutsche Reichsverfassung“ und die Stellung StTauıs zum Dualismus der 
beiden Großmächte bestritten. Während MEINEcKE a. a. OÖ. S. 255 ff. die 
Unsicherheit und schwankende Beurteilung des Dualismusproblems hervor- 
hebt, betont SALZER, Histor. V.Jahrschr. 14, 218 ff. die Hinweise auf die 
Hegemonie Preußens, die in derselben Schrift sich finden. Vielleicht ist 
es gestattet, zwischen den beiden Auffassungen in der im Text angedeu- 
teten Weise zu vermitteln.
	        
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