Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 34 (34)

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bandes und seiner Pestblätter ließ uns trotz aller Bemühungen 
unsererseits um Verständigung nicht mehr auf den Gedanken kom- 
men, daß etwa der deutschen Feier von Leipzig ein Gedenkfest 
der Verbrüderung zum Tage von Waterloo folgen werde. Unsere 
Freunde von damals waren andere Wege gegangen, sie hatten 
unter gleisnerischen Heuchelkünsten den Angriff im Schilde, 
sie waren unsere Feinde geworden. Rußland und England hatten 
den Bund geschlossen mit dem Rachegeist der Franzosen. Unser 
friedliches, arbeitsames, blühendes Vaterland zu überfallen, das 
Werk Bismarcks und Kaiser Wilhelms zu zerschlagen, das war 
und ist ihr Plan. 
1815 — Jahr der Aufriehtung, 
1915 — Jahr der Entscheidung! 
Die gewaltigste Drehung der politischen Weltachse, die je 
stattgefunden hat! In Schimpf und Schande wären heute die 
Erinnerungen an Waterloo versunken, wäre nicht dem 18. Juni, 
an welchem Tage jener Sieg über den Tyrannen Europas durch 
Blüchers feurige Kriegskunst erkämpft wurde, ein Tag vorausge- 
gangen, an welchem uns die Vorsehung den Keim einer anderen, 
größeren deutschen Hoffnung gepflanzt hat mit der Geburt des 
gewaltigen Schmiedes des Deutschen Reiches — unseres Bis- 
marck. 
Diesen Tag sind wir uns in unseren Erinnerungen an die 
Befreiungszeit noch schuldig geblieben und wir sind gewillt, diese 
Schuld nicht stillschweigend zu übergehen oder zu stunden. Wir 
wollen sie tilgen am Tage ihrer Fälligkeit im flammenden Gefühl 
der Liebe und des Dankes. 
Es ist, als hätte die Vorsehung für diesen Gewaltigen einen 
anderen Ton gewollt, als den der Friedensglocken von 1913. Unter 
dem Donner der Geschütze und mit Blut und Eisen bezeichnen 
heute unsere kämpfenden Heere jenseits des Schlachtfeldes von 
Waterloo andere, weitere Grenzen für den Bereich deutscher Macht 
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