Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 34 (34)

— 17 — 
heitskampf der Kolonien Spaniens in Amerika eingreifen werde, die sich 
seit 1810 von Spanien losgerissen und zum Teil bereits die Anerkennung 
der Union als selbständige Staaten erhalten hatten. 
Der Absatz 48 wendet sich deshalb gegen jede Ausdehnung des euro- 
päischen Systems auf irgend einen Teil Amerikas. Die Union hat sich in 
die bestehenden Kolonien und Dependenzen irgend einer europäischen 
Macht niemals eingemischt, noch wird sie sich einmischen; ebensowenig 
kannsieaber auch dulden, daß amerikanische Regie- 
rungen, dieselbständig geworden und von uns anerkannt 
worden sind, voneinereuropäischen Macht unterdrückt 
werden oder daß von dorther ihr Schicksal bestimmt 
wird. 
Der Abs. 49 ]Jegt noch einmal besonders die amerikanische Politik be- 
züglich Europas fest, „nämlich nichtin dieinneren Angelegen- 
heitenirgendeinerihrer Mächteeinzugreifen‘“. 
Die Monroedoktrin enthält somit zwei vom Verf. sogenannte „Unter- 
prinzipien“. Das erste richtet sich gegen gewisse Handlungen europäischer 
Mächte in Amerika und verbietet einmal die europäischenKolo- 
nisationenin Amerika (Abs.7) und weiterhin die Ausdehnung 
deseuropäischen Gleichgewichts- undKontrollsystems, 
das in der monarchischen Staatsform seinen Grund haben soll, auf Ame- 
rika. Es richtet sich gegen jede gewaltsame Einengung der politischen 
Freiheit amerikanischer Staaten und gegen jede europäische Inter- 
vention in amerikanischen Angelegenheiten (Abs. 48). 
Nur der Gerechtigkeit wegen, um auch die Gegenleistung Amerikas er- 
kennen zu lassen, wird das zweite Unterprinzip aufgestellt, wonach sich die 
Union auch ähnlicher Handlungen gegen Europa enthält, sich also auch 
nicht in die alten Kolonien der europäischen Staatenin 
Amerika einmischt (Abs. 48) und sich hütet, in die inneren 
Angelegenheiten der europäischen Politik einzugrei- 
fen (Abs. 48, 49). 
Im zweiten Abschnitt (S. 75—350) handelt der Verfasser über die 
Monroedoktrin von der Monroebotschaft bis zur Ge- 
genwart. Hier haben wir den bedeutsamsten Teil des Buches. 
I. Der Schwerpunkt der Monroedoktrin liegt in dem ersten Unter- 
prinzip, das sich gegen die Versuche der europäischen Mächte richtet, durch 
gewaltsame Einengung der politischen Freiheit amerikanischer Staaten oder 
durch koloniale Neugründungen auf amerikanischem Boden ihre politische 
Macht in Amerika zu vermehren (8. 73). Dieser Teil der Botschaft ist 
durch das Gefühl der Besorgnis für den ungestörten Bestand der Vereinig- 
ten Staaten diktiert. Der Verf. zeigt, wie sich dieses Prinzip in der ame- 
rikanischen Politik durchgesetzt und dabei fortgebildet hat. Die spätere 
Politik will nicht bloß den Fortbestand, sondern auch die Fortentwickelung 
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXIV. 1/2. 19
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.