Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 34 (34)

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kunden betr. Schiedsgerichtswesen (S. 312—333); endlich Urkunden betr. 
Kriegsrecht (S. 334--344), welche hier die englische Naval Prize Bill und 
ein italienisches Gesetz über die Küstengewässer vom 16. Juni 1912 um- 
fassen. Dazu kommen noch in einem Anhang (S. 345— 372) Urkunden 
verschiedenartigen Inhalts, u. a. die Haager Schiedssprüche vom 6. Mai 
1913. Wie z. T. schon aus dieser Uebersicht hervorgeht, enthält demnach 
der Urkundenteil nicht etwa bloß Verträge, sondern auch diplomatische 
Noten, Schiedssprüche, Gesetze einzelner Staaten von besonderer inter- 
nationaler Wichtigkeit usw. Viele dieser Urkunden sind schwer zugänglich, 
manche hier, soweit ich sehe, zum ersten Mal der breiten Oeffentlichkeit 
vorgelegt. Aber ich möchte keine von ihnen missen, und schätze die An- 
nehmlichkeit, die wichtigsten international bedeutsamen Urkunden eines 
Jahres an einer Stelle beisammen zu finden, so hoch, daß ich der von 
anderer Seite gegebenen ? und mit an sich beachtlichen Gründen gestützten 
Anregung einer künftigen Kürzung des Urkundenteils (prinzipiell nur eine 
Liste der Urkunden — anstatt des vollen Textes — zu geben mit Bei- 
fügung des Fundortes!) entschieden entgegentreten möchte. Beim heutigen 
Zustande des deutschen Bibliothekswesens ist es z. B. an kleineren Uni- 
versitäten oft nur mit Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich, selbst 
wichtige im Auslande erscheinende Zeitschriften oder ausländische Gesetz- 
blätter sich zu verschaffen; gerade für deutsche Leser dürfte möglichste 
Vollständigkeit des Urkundenteils darum von besonderem Werte sein. 
Daß die Urkunden möglichst im Original-Wortlaut, nicht in Uebersetzung 
mitgeteilt sind, ist sehr zu begrüßen; kurze deutsche Inhaltsbezeichnungen 
am Rande erleichtern die Benutzung. Für die späteren Jahrgänge wäre 
ein — vielleicht vom allgemeinen Inhaltsverzeichnis zu trennendes — der 
Einteilung des Jahrbuchs selbst folgendes systematisches Verzeichnis 
der einzelnen abgedruckten Urkunden zu empfehlen; man wird nicht selten 
zweifeln können, in welche der Rubriken eine bestimmte Urkunde einzu- 
ordnen ist. Einen gewissen Ersatz bietet das Urkundenregister nach der 
Zeitfolge, welches als 2. Teil des alphabetischen Inhaltsverzeichnisses am 
Schlusse des vorliegenden Bandes beigefügt ist; ein Hinweis auf dieses 
letztere im allgemeinen Inhaltsverzeichnis würde mir nicht als überflüssig 
erscheinen. 
Der zweite (umfangreichste) Teil des Jahrbuchs enthält „Abhandlungen 
und Berichte“ (8. 373—1322), und zwar zunächst in Abteilung A „Abhand- 
lungen über die wichtigsten Vorgänge und Fragen des Jahres“ ($. 373—885). 
Bei solchen Fragen, bei denen mehrere Staaten in gegensätzlicher Weise 
interessiert sind, und damit eine gewisse Gefahr einseitiger Beurteilung 
nahegelegt schien, sind grundsätzlich Abhandlungen von Sachverständigen 
® Vgl. OPPENHEIM in der Zeitschr. f. Völkerrecht Bd. VIII S. 98 f. 
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