Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 34 (34)

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zuversichtlich hoffen, die deutsche Kultur zur höchsten Blüte 
sich entfalten und zum Segen für die Menschheit werden. 
Es ziemt sich nicht, noch mitten in schweren Kämpfen von 
der ersehnten und vollverdienten Erweiterung deutscher Macht 
und deutschen Einflusses wie von sicherem Gewinn zu sprechen. 
Erst der Sieger stellt seme Forderungen. Nur der erstrittene 
Neu-Besitz gibt uns den Beruf und die Pflicht, die politischen 
und staatsrechtlichen Folgerungen zu ziehen, die aus diesem Zu- 
wachse sich ergeben. 
Ein Ziel aber ist schon jetzt gewiß, trägt und erhebt uns 
in den Kämpfen und Sorgen der Gegenwart: die gefestigte, ver- 
tiefte, dauernde Verbindung Deutschlands und Oesterreichs.. Wir 
können nicht frühe genug damit beginnen, über die Art dieser 
Vereinigung uns klar zu werden. Es bieten sich für einen solchen 
Bund die allerverschiedensten Rechtsformen. Und es gilt, in 
staatsmännischer Besonnenheit, Uebermaß fernhaltend, das Wün- 
schenswerte und Erreichbare fest ergreifend die Bahnen zu be- 
stimmen, in denen die neue gemeinsame Entwickelung zum Segen 
der verbundenen Völker sich zu bewegen berufen ist. Es ist 
dringend zu wünschen, daß über diese bedeutsamste Frage unserer 
Zukunft bald viele Stimmen sich vernehmen lassen, damit im 
Kampfe der Meinungen das Richtige sich durchringe und für 
eine weise bemessene Verbindung die zutreffenden Rechtsformen 
gefunden werden. Das Reichsproblem hat 1870, als der Krieg 
noch in vollem Gange war, bereits ausgiebige Erörterung ge- 
funden. Nicht anders ist die deutsch-österreichische Frage zu 
behandeln. Wir dürfen nicht ihre Lösung diplomatischer Im- 
provisation überlassen. Es bedarf gründlicher Vorbereitung durch 
politische und staatsrechtliche Diskussion, die noch länger hinaus- 
zuschieben durch nichts gerechtfertigt wäre. 
Den engen Bund mit Oesterreich, ein „Vermächtnis der 
deutschen Geschichte“ (Thronrede Kaiser Wilhelms II vom 25. Juni 
1888), fordert die deutsche Nation, fordern nicht nur die Deut- 
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXIV. 1/2. >
	        
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