Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 34 (34)

reichs aus dem Bunde der deutschen Staaten einen Bruch mit 
seiner Vergangenheit, wie sie seit 1800, ja im Grunde noch viel 
weiter zurückreichend sich gestaltet hatte, erblicken. Es war nur 
die Sanktion einer längst begründeten, unaufhaltsam gewordenen 
Entwickelung, daß Oesterreich nun ganz auf die eigenen Füße 
gestellt wurde. Das eigenste Wesen dieses Reiches als eines 
nationalgemischten, nicht eines auch nur zur einen Hälfte rein- 
deutschen Staatsgebildes trat offen zutage. Verständige, durch 
Gefühlserwägungen nicht irregeführte Realpolitik muß diese Tat- 
sache zur Grundlage nehmen. Es wäre ein verhängnisvoller Irr- 
tum, Oesterreich wegen seines deutschen Herrscherhauses und 
weil lange Zeit hindurch das deutsche Element den bestimmenden 
Einfluß hatte, noch als deutschen Staat anzusehen. Wir können 
ein Bündnis mit Oesterreich nur so haben, wie dieses Staatswesen 
wirklich ist, nur mit dem ungeteilten, weit überwiegend von 
Slawen, Magyaren bewohnten Oesterreich. Die magyarische, kroa- 
tische, tschechische usw. Bevölkerung Oesterreich-Ungarns gehört 
genau so wie die deutsche, zu dem Ganzen, mit dem das Band 
fester Allianz uns vereinigen soll. Ein engerer Anschluß an das 
Deutsche Reich wird ganz von selbst die hochwichtigen Folgen 
haben, dem befreundeten Staatswesen unter Zurückdrängung zentri- 
fugaler Bestrebungen ein festeres Gefüge und dem Deutschtum 
in Oesterreich gegenüber den andern Nationalitäten einen starken 
Rückhalt zu geben. Versuche unserer Politik, Einfluß zu üben 
zugunsten des deutsch-österreichischen Elements, einzugreifen in 
den Streit der Nationalitäten, der nur im Wege gegenseitigen 
Verstehens und der Einordnung aller Teile unter die großen 
Gesamtinteressen der Monarchie zu schlichten ist, würden schlimme 
Verwirrung anrichten und müßten zur Sprengung des beiden 
Reichen unentbehrlichen Bündnisses führen. Sicher, daß der 
Gegensatz der Völker und Sprachen in Oesterreich der Staats- 
leitung Schwierigkeiten bereitet, wie sie nirgends sonst in glei- 
chem Maße bestehen, aber andere Haltung unsererseits als strengste
	        
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