Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 34 (34)

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letzt worden. Aber das war nur möglich, weil Kurfürst Joachim II. 
es sich gefallen ließ. Der Geraer Hausvertrag gibt dafür die 
sehr einleuchtende Erklärung: „Dann es ist Ihr g. unnd Ld. bee- 
derseits geschehene unnd vorgenommene Verenderung mit guetem 
wissenn und willenn der Söhne, wie erwehnt, zuegegangenn, Unnd 
weil es in derselbenn willenn unnd wilkühr gestandenn, unnd son- 
stenn von niemandts widersprochenn, oder gefochtenn wordenn, 
so hat zwahr solche wilkührliche Verwilligung, illis consentienti- 
bus, sed non posteritati können praejudicieren, daß sie darwieder 
nieht habenn handelnn mögen.“ Im übrigen erwies sich diese 
Verletzung der Achillea als eine höchst unglückselige Maßregel, 
die gerade nicht zur Eintracht des brandenburgischen Hauses bei- 
trug. Markgraf Hans von Küstrin erwarb sich daher das einzige 
Verdienst, das unter diesen Umständen möglich war — nämlich 
ohne Hinterlassung von Söhnen zu sterben, womit die Neumark 
wieder an die Kurlinie fiel. Mit Recht hat man daher neuerdings 
dem Markgrafen Hans in Küstrin ein Denkmal errichtet. Dem 
Verfasser des Geraer Hausvertrages erscheint dieser Wiederanfall 
als eine Bestätigung der Achillea, die Neumark habe „priorem 
et pristinam naturam, ex consuetudine longissima et dispositione 
Alberti, lege publica confirmata, aequisitam, wiederumb erlangett, 
daß in derselbenn Marke, als in einem pertinentzstückh der Chur, 
und derselbenn Landenn, auch nuhr der Primogenitus soll und 
müeße secundum praescriptum modum et formam succedendi ab 
Alberto, succediren‘“. 
Wenn nach glücklicher Ueberwindung der ersten Landestei- 
lung Johann Georg gleichwohl eine solche von neuem vornehmen 
wollte, so handelte er nach den patrimonialen Vorstellungen der 
Zeit, wonach Land und Leute nur ein ererbtes Familiengut waren, 
und die jüngeren Söhne nicht ganz leer ausgehen durften. Aber 
er verletzte die auch ihn bindende Achillea. 
Das war ihm auch selbst bewußt. Denn sonst bleibt es un- 
verständlich, wie nicht nur er selbst, sondern auch die anderen
	        
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