Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 34 (34)

— 379 — 
knüpft sind. Soweit die Erteilung einer amtlichen Kompetenz an 
die Zustimmung der zum Staatsorgan zu ernennenden Person ge- 
knüpft ist, ist die Möglichkeit der Vermeidung von Amtspflichten 
gegeben. Wenn aber eine Amtskompetenz übernommen oder ohne 
Berücksichtigung des Willens der Person übertragen ist, pflegt 
die Möglichkeit eines rechtswirksamen Verzichts auf das Amt nicht 
gegeben zu sein.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.