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in den Mittelpunkt. KANTOROWICZ versteht darunter im Sinne
des oben befürworteten heuristischen Prinzips die Untersuchung
des sozialen Lebens auf seine Beziehungen zu den Rechtsnormen
hin (276). Es handelt sich also un die Wechselbeziehungen von
Wirtschaft, Technik, Sitte, Kunst, Religion einerseits und dem
Recht anderseits. Und zwar faßt er besonders die Rechtsprech-
ung aus dem Gesetz ins Auge. Wenngleich seine Darstellung
sich nicht grundsätzlich auf die bürgerliche Rechtsprechung be-
schränkt, sondern gelegentlich auch strafrechtliche Beispiele bringt,
liegt der Schwerpunkt doch in der privatrechtlichen Dogmatik.
Hier wirken die Bleigewichte alter Ueberlieferung, ererbter An-
schauung und Methode noch besonders hemmend auf den Fort-
schritt der Erkenntnis ein. Zwar hatte schon JHERING in „Scherz
und Ernst“ den lebensfremden historischen Quietismus und die
konstruktionistische Begriffsjurisprudenz seiner eigenen damals
schulgemäßen Dogmatik mit selbstzerfleischendem Spotte gegeißelt,
und mit dem Hinweise auf das „Interesse“ als Kern des
subjektiven Rechtes und auf den „Zweck“ als Kern des ob-
jektiven Rechts eine soziologische Rechts-Teleologie gepredigt,
die den Grundsatz der soziologischen Betrachtung in die Dogmatik
einzuführen schien. Aber lange, viel zu lange dauerte es, bis
diese neue Art zu schauen, unter der Einwirkung der Erfahrungen
mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch, ihr Haupt erhob und den Gold-
flitter des formalistischen Begriffskultus abstreifte, mit dem
selbst ein JHERING geschmückt blieb. Hatte JHERING doch auch
in den späteren Auflagen seinen „Geist des Römischen Rechts“
an der angeblich „höheren Jurisprudenz“ der Ableitung neuer
Rechtssätze aus dem System der Rechtsbegriffe festgehalten. Und
durchgesetzt hat die soziologische Rechtsauffassung sich auch
heute noch nicht in der Dogmatik. Sie eroberte bisher, was das
Privatrecht anlangt, lediglich die rechtsgeschichtliche Forschung,
dank der neueren Germanistik unter BRUNNERs und GIERKESs
Führung, dank auch der Vertiefung der romanistischen Studien