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keiten, da er das monarchische Prinzip in seiner formalen Bedeutung nicht
von den sich seiner bedienenden materiell politischen Ideen zu trennen
vermag. Er will für ganz andere politische Ideen, die sich später dieser
staatstheoretischen Form bedienten, diese selbst retten und zwar nicht nur
als Formel, sondern als materiellpolitische Idee. Damit ist er zu künst-
lichen Umdeutungen gezwungen, die ihn in unlösbare Schwierigkeiten
bringen. Er zeigt zunächst den Art. 57 WSA. als das freilich nicht so
scharf als geplant ausgefallene Produkt reaktionärer politischer Bestrebun-
gen. In demselben Satze aber, in dem er mit den oben wiedergegebenen
Worten den Artikel als einen letzten Versuch der Metternichschen Kreise
zur Bekämpfung des deutschen Konstitutionalismus kennzeichnet, sagt er,
der Artikel verdanke seinen Ursprung nicht den Metternichschen Kreisen,
„sondern dem durchaus loyalen Streben eines Vertreters der bayerischen
Verfassungspartei“, der damit nur „den Charakter der Monarchie* gegen-
über den den Ständen eingeräumten Rechten habe „schärfer ausdrücken“
wollen. Wir hätten also das schier unfaßliche Ergebnis: große politische
Ideen, mächtige politische Kräfte wirken auf die Ausprägung einer staats-
theoretischen Formel hin, die ihren Zielen dienen soll; aber, als nun diese
Ausprägung erfolgt ist, soll im letzten Moment diese ganze Kausalreihe
plötzlich abgebrochen sein, und das Ergebnis soll nicht herbeigeführt sein
durch alle jene Strebungen, die lange und systematisch auf sie hingearbeitet
haben, sondern ausschließlich durch einen zufällig dazwischen tretenden,
in ganz anderem Sinne gedachten, unscheinbaren dritten Einfluß! Nicht
klarer wird das Ergebnis dadurch, daß Verf. es endlich damit stützen zu
können vermeint, der Artikel bedeute — die Ergebnisse der wissenschaft-
lichen Forschung allerdings recht weit vorausahnend — gar nichts anderes
als den Ausdruck für die staatsrechtliche Stellung des Monarchen als „höch-
sten Organs“ des Staates im Sinne der Lehre G. JELLINEKs. Die Lösung
dieser, wohl wichtigsten Frage der ganzen Untersuchung, ist m. E. durch-
aus nicht befriedigend, zumal gerade die Darstellung des Verf. weiter zeigt,
wie die reaktionären Mächte, die zuerst die Theorie des monarchischen
Prinzips zusammen mit dem Hilfsmittel des Ersatzes der Repräsentativ-
vertretung durch die ständische zur Verwirklichung ihrer politischen Ideen
aufgestellt hatten, noch lange Jahre nachher (1823—1834) in diesem selben
Sinne tätig waren. Tatsächlich aber wird die vom Verfasser versuchte
Lösung der Widersprüche weder möglich noch nötig sein. Wenn man den
Charakter des monarchischen Prinzips als lediglich einer staatstheoretischen
Form für politische Ideen erkennt, so hat die Tatsache, daß ganz ver-
schiedene politische Ideen in ihr Deckung suchen, gar nichts widerspruchs-
volles mehr an sich.
Dieser Charakter des monarchischen Prinzips fällt weiter aber beson-
ders auf in MEISNERs eingehender Betrachtung der Bedeutung und Her-
kunft der „Formel“ (wie er sie hier selbst nennt) des monarchischen Prin-