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schaftliche Bewertung der inneren Folgerichtigkeit politischer Ideen ent-
scheidende Bedeutung nicht beimessen.
2. Es mag nun aber einmal die Richtigkeit der von STAHL in das
monarchische Prinzip hineingelegten politischen Idee unterstellt werden —
und tatsächlich ist vielleicht seine Antithese heute allein geeignet, der
Formel des monarchischen Prinzips einen brauchbaren Inhalt zu geben? —,
ist damit, wie MEISNER glaubt, diese als der allein „richtige“ Inhalt des
monarchischen Prinzips anzusehen ? Die Antwort ergibt sich aus unseren
Betrachtungen von selbst. STAHL hat das monarchische Prinzip nicht er-
funden, es ist älter und hat früher eine andere Bedeutung gehabt: legiti-
mistische, theokratische, absolutische, altständische Ideen haben sich seiner
als Form bedient; besonders aber wurde von den Offiziellen des Deutschen
Bundes in der Zeit von 1815 bis 1334 dem monarchischen Prinzip ein anderer
Inhalt gegeben, in dem altständische Ideen eine entscheidende Rolle spielten.
Wenn STARL nun der alten Formel einen neuen Inhalt gibt, der ihr früher
nicht innegewohnt hat, so kann man das gegenüber dem ursprünglichen
Sinne der Formel nur als falsch erklären. Aber bei dem Wesen des mon-
archischen Prinzips darf die Frage nach der Richtigkeit der in die Formel
gelegten materiellen Idee gar nicht gestellt werden. Alle die Ideen, die
auf der Gegnerschaft gegen modern-konstitutionelle Einrichtungen beruhen
und nicht nur diese, sondern auch solche, die sich gegen die Einheitlich-
keit der Staatsgewalt (Verwaltungszentralisation) richteten, bedienten sich
jener Form. Der materiellpolitische Ideengehalt ist also überhaupt nicht
wesentlich für das monarchische Prinzip. Das monarchische Prinzip ist
nur eine staatstheoretische Form, die es ganz verschiedenen politischen
Ideen ermöglicht, in dem formalen Ausgleich zwischen Volksrechten und
Monarchenrechten als im Sinne stärkerer Bewertung letzterer liegend zu
erscheinen.
ll. Während MEISNER, vielleicht nicht mit Unrecht, in dem monarchi-
schen Prinzip im Sinne StAaus ein Produkt spezifisch deutscher Entwick-
lung und Eigenart sieht, ist MAIER als Verfechter der konstitutionellen
Theorie auch nicht ohne Grund der Ansicht, die deutsche Theorie vom
konstitutionell-monarchischen Staate sei eben wegen ihrer Begründung
durch STAHL, der die positiv-rechtliche Verwirklichung in Preußen erst
folgte, nicht historischen sondern rein politischen Ursprungs. Er sieht
gerade darin einen besonderen Grund für die Bedeutung der geistesge-
schichtlichen Grundlagen der konstitutionellen Theorie, denen seine Ab-
handlung gewidmet ist. Verwandt sind die beiden Abhandlungen, wie in
dem Gegenstande, so auch darin, daß MAIER ebenso von der Richtigkeit
der von ihm behandelten Theorie überzeugt ist, wie MEISNER von der-
jenigen Stauıs. Ein wesentlicher Gegensatz zwischen beiden Arbeiten
® Vgl. jedoch unten S. 489.