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mäßig ohne weiteres tatsächlich erkennbar. Die Benutzung eines
bestimmten Gebiets auf See jedoch nicht immer ohne weiteres.
Sie ist zwar erkennbar bei offenem Kampf zwischen Kriegsschiffen
über Wasser, nicht aber beim Kampf mit den neuzeitlichen Mit-
teln der Minen und namentlich dem allerneuesten Mittel des
Unterseebootes. Deshalb bedarf es hier allerdings, wenn
außerhalb der feindlichen Hoheitsgewässer ° mit solchen Mitteln
gekämpft werden soll und das sonst nicht ohne weiteres er-
kennbar ist, der Ankündigung°® mit dem alleinigen
Zweck, den neutralen Handel und die neutrale Schiffahrt zu
unterrichten, damit sie gewarnt vor den hier ihnen drohenden und
nicht zu vermeidenden Gefahren solche Gebiete des Kriegsschau-
platzes meiden, oder wenn sie das nicht tun wollen, wissen, daß
sie solehe Gebiete nur auf ihre eigene Rechnung und Gefahr be-
fahren, wie jeder, der an Land einen Kriegsschauplatz betritt,
ebenfalls auf eigene Rechnung und Gefahr handelt.
4. Die Ankündigung der deutschen Regierung, daß vom 18.11.
ab die Gewässer um Großbritannien und Irland herum Kriegsgebiet
seien, ist also nicht nur durchaus berechtigt, sie würde auch aus-
reichend gewesen sein, jeden vor dem Befahren jener Gewässer
zu warnen und die deutsche Regierung der Verantwortung für
Zufälligkeiten, die einem Neutralen zustoßen, der sich trotzdem in
jene Gewässer wagt, zu entheben. Die deutsche Regierung hat aber
5 Diese selbst haben die Vermutung, Seekriegsschauplatz
ohne weiteres zu sein, gegen sich, so daß die neutrale Schiffahrt vor ihrem
Befahren nicht gewarnt zu werden braucht, und z. B. Minen auch ohne
Ankündigung in ihnen gelegt werden dürfen. Siehe auch hierzu das Ab-
kommen VIII der II. Haager Konferenz v. 1907, insbes. Art. 2 und den
deutschen Vorbehalt dazu. Das Abkommen ist übrigens in diesem Kriege
nicht anwendbar zufolge Art. 7.
° England hat in der Nordsee auf hoher See Minen gelegt, indem es
die Berechtigung hierzu vermutlich daraus herleitet, daß es Anfang No-
vember 1914 die ganze Nordsee zum Kriegsgebiet erklärte. Die Erklärung
eines derartig ausgedehnten Gebiets zur See als Kriegsschauplatz dürfte
jedoch aus den verschiedensten Gründen auf Widerspruch der Neutralen
stoßen.