Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 34 (34)

Friedrich Julius Stahl. 
Von 
Dr. jur. WALTHER ÖPPERMANN in Dresden. 
Wer die Geschichte der nationalen Idee bis an ihre Wurzel 
verfolgt, der wird zurückgeführt bis in die Tage der Revolution 
von 1789, in denen der Gedanke der Souveränität der Nation 
emporkam, d. h. der Staatsnation, die ihre politischen Geschicke 
selber zu leiten unternimmt. Da ist ein erstes Aufleuchten des 
nationalen Selbstbewußtseins, das RENAN m die Worte kleidet: 
„Lexistence d’une nation est un plebiscite de tous les jours* .. 
Nation ist, was eine Nation sein will. Und bemerkenswerter 
Weise finden wir in Deutschland die erste Spur des National- 
staatsgedankens gerade in einem Ideenkreise, von dem der erfolg- 
reichste Widerstand gegen das von der Revolution emporgetragene 
französische Imperium ausging: JOHANN GOTTLIEB FICHTE schrieb 
schon 1807 in einem Aufsatz über Macchiavell die bedeutungs- 
vollen Worte: „Ueberdies will jede Nation das ihr eigentümliche 
Gute soweit verbreiten, als sie irgend kann und soviel an ihr 
liegt, das ganze Menschengeschlecht sich einverleiben, zufolge 
eines von Gott den Menschen eingepflanzten Triebes, auf welchem 
die Gemeinschaft der Völker, ihre gegenseitige Reibung anein- 
ander und ihre Fortbildung beruht.“ Das ist noch der Gedanke 
der Menschheitsnation, wie SCHILLER ihn gefaßt hatte: das deutsche 
Volk als reinste Geistes- und Kulturnation muß den ersten Platz
	        
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