Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 37 (37)

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Aufsätze. 
Die Entziehung staatlicher Orden und Ehren- 
titel in Preußen. 
Das geltende Recht und Vorschläge für die künftige Rechtsge- 
staltung. 
Von 
% 
Oberlandesgerichtsrat Dr. BRAUN in Düsseldorf. 
Im Jahre 1901 habe ich „im Archiv für öffentliches Recht“! 
die bis dahin sozusagen gar nicht behandelte Frage, ob der König 
von Preußen die von ihm verliehenen Titel, Orden oder Ehren- 
zeichen wieder entziehen kann, einer eingehenden Prüfung unter- 
zogen und bin dabei zu dem Ergebnisse gelangt, daß die Ent- 
ziehung von Orden (einschließlich Ehrenzeichen)? und Ehrentiteln 
(d. h. nicht mit einem Amte verbundenen Titeln) unter gewissen 
Voraussetzungen auch heute noch durch den König geschehen 
kann. Meine damaligen Ausführungen erfuhren, im Schrifttum 
schon bald teils restlose Zustimmung®, teils auch grundsätzlichen 
ı XVI 528. 
2 Wo im folgenden von den „Orden“ die Rede ist, sind darunter überall 
auch die Ehrenzeichen zu verstehen. 
® So durch West in den Blättern f. Rechtspflege in Thüringen von 
SCHULZ und Unger LI, 1ff. 
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXVII 2, 9
	        
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