Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

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Grundriß der Sozialökonomik V. Abteilung: Die einzelnen Er- 
werbsgebiete in der kapitalistischen Wirtschaft und die ökonomische 
Binnenpolitik im modernen Staate. II. Teil. Bankwesen. Bear- 
beitet von G. v. Schulze-Gaevernitz, E. Jafle.e Tübingen 1915. 
Verlag von J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). X und 231 8. Preis geh. 
6.— Mk., geb. 8.50 Mk., in der Subskription 5.40, bzw. 7.40 Mk. 
Wenn in dem vorliegenden Werke das „Bankwesen“ durch G. v. SCHULZE- 
GAEVERNITZ von der privat- und volkswirtschaftlichen Seite behandelt, 
aber vom Verfasser überall eine „juristische Nachkontrolle“ für notwendig 
gehalten wird, so ist schon damit die enge Beziehung zum Arbeitsgebiet 
der Rechtswissenschaft angedeutet. Ueberdies sind die vielgestaltigen 
wirtschaftlichen Erscheinungen des Bankwesens zu einem großen Teile auch 
Gegenstände rechtlicher Ordnung und gehören insofern zum bürgerlichen, 
Handels- oder auch Verwaltungsrecht. Das wird deutlicher durch das 
Studium des ersten weitaus größeren Teils (S. 1—189) der vorliegenden 
Abteilung V des von MAx WEBER mit vielen namhaften Fachgenossen 
herausgegebenen Grundrisses der Sozialökonomik, der den Sondertitel: 
„Die deutsche Kreditbank“ führt. Für v. SCHULZE-GAEVERNITZ, der sich 
nur mit dem heutigen Gebilde der Kreditbank in ihren Lebensäußerungen 
befaßt, ihr Wesen — wohl meines Erachtens etwas einseitig — in der 
Kreditvermittlung, ihre volkswirtschaftliche Funktion in der Verwaltung 
des Volksvermögens sieht. ist die Bankpolitik letzten Endes staatspoli- 
tisch zu orientieren, weil wirtschaftliche und politische Macht und Sicher- 
heit der deutschen Nation letzter Wertmaßstab alles Wirtschaftslebens ist. 
Rückt er damit ganz nahe an publizistische Belange, so greift es unmittel- 
bar in öffentlich-rechtliches Gebiet, wenn von den Hypothekenbanken und 
den ihnen verwandten Pfandbriefinstituten, von Sparkassen, Kreditgenossen- 
schaften, von Notenbanken und der Reichsbank, Staats- und Kommunalan- 
leihen, Pfandbriefen und dem Emissionswesen gehandelt wird. Politisch 
beurteilt werden u. a. die Auslandsanlagen, die Auslandsbanken, die deut- 
schen Kolonialbanken, die Konzentrationsfrage. Während der erste Teil 
Begriffliches und Geschichtliches bringt, ist das Kernstück der Abhandlung 
der zweite Teil: „Bankgeschäfte“. Das „reguläre“ Geschäft ist entweder 
passiv (fremde Gelder — Depositen) oder aktiv, insbesondere das Konto- 
korrentgeschäft; Wechsel als Mittel des Bankkredits und der Bankanlage 
(wirtschaftlicher Begriff und Arten der Wechsel, Akzept- und Diskontge- 
schäft, Auslandswechsel, Wechselarbitrage) ; pfandmäßiger Bankkredit (Lom- 
bard, Reportgeschäft, Sicherungsübereignung; Waren- und Effektenbe- 
leihung, Verpfändung von Forderungen). Zu den „irregulären® Bankge- 
schäften zählt Verfasser die Effektengeschäfte (Effekten und Effektenkapi- 
talismus; Arten der Effekten [Anleihen, Dividendenpapiere], Effekten-Eigen- 
geschäfte der Bank, Kommissionsgeschäft und Depotgeschäft, Emissions- 
geschäft). Der dritte Teil handelt von dem Bankaufbau und umfaßt Er-
	        
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