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neint man z. B., daß ein Reich aus einem Gesichtspunkte einem
einzelnen Baum gleicht, aus einem andern einem Walde? Das
hat wenigstens der Referent nicht versucht. Wohin will man
aber dann mit einer Kritik kommen, die mir ohne weiteres als
Widersprüche vorhält. was verschiedene Eigenschaften bezeichnen
könnte — und auch bezeichnen soll? Sind mit den Bildern die
Eigenschaften richtig angegeben, dann liegt ja der Widerspruch.
wenn er wirklich existiert. im Gegenstand selbst und nicht in der
Theorie des Gegenstandes, im Staat und nicht in der Staatslehre!
Vielleicht verhält es sich auch so, wand dies einfach deshalb, weil
der Staat eine Persönlichkeit ıst; eine Persönlichkeit kann näm-
lich als solche nicht juristisch konstruiert werden. Die Unklar-
heit, die vom Referenten gerügt wird, steckt einfach im Staat
selbst, aus juristischem Gesichtspunkt betrachtet. Dies ist aber
nicht die Schuld des Staates, sondern die des Gesichtspunktes.
Ich verteidige hier nicht die organologische Staatsauffassung
„in blanco“, wie der Referent freundlich genug ist zu meiner
Entschuldigung anzunehmen. Ich verteidige meine Staatslehre
und meinen Staatsbegriff. Dieser Staat ist dasselbe Wesen, das
subjektiv als Vaterland empfunden wird. Meine Lehre von der
staatlichen Lebensform ist ein Versuch zu wissenschaftlicher De-
monstration und Deskription des Gegenstandes, der für das Gefühl
als Vaterland dasteht. Sie ist eine Wirklichkeitslehre, den großen
Fakta nachgezeichnet, die wir unter den Namen Schweden.
Deutschland usw. kennen. Diese sind meine festen Ausgangs-
punkte; um sie in den großen Zusammenhang des Lebens ein-
reihen zu können, habe ich nachher den Begriff des Organismus
erweitert (Der Staat als Lebensform, 8. 37). Mein Ref. aber
geht von dem Begriff als festem Punkt aus, stellt also die
Fakta außerhalb und opfert den Zusammenhang. Ist dies wirk-
lich ein Piedestal, vom dem man auf eine entgegengesetzte Be-
trachtungsart als eine „primitive* und „unwissenschaftliche“ hin-
abblicken kann?