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seiten des Unterrichtsministeriums bzw. auf seine Veranlassung von
seiten des Staatsministeriums Veränderungen an dem Statuten-
recht der Universität und einzelner Fakultäten, die der rechtlichen
Begründung zu entbehren schienen? und, nicht von der Zustim-
mung aller Universitätsteile getragen, immer bedenklichere Ver-
hältnisse hervorzurufen geeignet waren. Nur die Besorgnis, daß
immer weitere Eingriffe in dieser Weise erfolgen und die Rechts-
lage immer bedenklicher machen könnten, ließ schließlich trotz
der ungünstigen Kriegszeiten den Entschluß zu der in aller Zu-
rückhaltung und unter möglichster Schonung der Situtation for-
mulierten Petition reifen. Nicht Ausantwortuug der Universitäten
an bürokratische Verknöcherung, sondern Stärkung der im Uni-
versitätsdienst tätigen Charaktere und eine wahre lebendige aka-
demische Selbstverwaltung war das Ziel der mit der Petition er-
strebten Reform. Daß die Unterrichtsverwaltung selbst bona mente
gehandelt, wurde nicht bestritten, aber es konnten Zweifel bestehen,
ob die sachlich-juristische Beratung, die dem Ministerium zur
Verfügung stand, auf hinreichender Höhe stand. Nach einer kur-
zen Schilderung der vielfachen Gelehrtenstreitigkeiten über die
Grundlagen des preußischen Universitätsrechts sagte die Petition:
„Bei derartigem juristischen Zwiespalt über die ersten Grund-
lagen des preußischen Universitätsrechts sind trotz guten Wil-
lens auf allen Seiten Differenzen der beteiligten Kreise unaus-
bleiblich. Daß dabei von seiten des Unterrichtsministeriums die
rechtlich haltbarsten Entscheidungen gefällt worden sind... läßt
sich leider nicht zugestehen, auch ist das Ministerium wohl in
den schwerwiegendsten Differenzfällen Richter in eigener Sache.
In einer Zeit, welche die Garantien für die Rechtsstellung des
Einzelindividuums in weitgehendster Weise ausgebaut hat, bedarf
auch die Persönlichkeit des Universitätsprofessors, dem man die
Aufgabe, geistiger Führer der Nation zu sein, zuweist, eines hin-
2 S. hierüber HuprıcHh. Der Legalcharakter der preuß. Universitäts-
statuten 1918 S. 115 f.