Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

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Schuld und Haftung bei den direkten Steuern. 
Von 
Dr. RUDOLF SCHRANIL, Privatdozent der Wiener Universität. 
1. Wesen der Schuld und der Haftung 
im Finanzrecht. 
Die Theorie des Finanzrechts ist gegenüber der Theorie der 
Finanzwissenschaft in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts weit zu- 
rückgeblieben. Im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts haben wir 
nur eine Großtab zu verzeichnen, das ist OTTO MAYERs Abschnitt 
über die Finanzgewalt!. Daneben haben wir einige wertvolle Ab- 
handlungen. 
Während die Finanzwissenschaft sich mit der wirtschaftlichen 
Seite, also mit der Frage der Belastung der Steuerträger und mit 
den finanziellen Beziehungen der Einnahmen zu den Ausgaben des 
Staates? beschäftigt, ist es Aufgabe des Finanzrechts, vornehm- 
lich über die Frage der Schuld uns Aufschluß zu geben. Stets, 
wenn eine neue Einnahmequelle erschlossen werden soll, taucht 
die Frage auf, ist die Begründung einer Schuld der Gewaltunter- 
worfenen zur Beschaffung dieser Einnahmen notwendig, wem gegen- 
über soll sie bestehen, wer soll schulden, was soll der Inhalt der 
Schuld sein, wie soll sie begründet werden und wie soll sie en- 
  
  
1 Deutsches Verwaltungsrecht 1. (1895); jetzt in 2. Auflage (1914). 
* Hier und im folgenden sind, wenn vom Staate als Finanzsubjekt 
die Rede ist, die kommunalen Finanzsubjekte darunter mitzuverstehen.
	        
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