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entscheidende Bedeutung der Veranlagung hat denn auch OTTO
MAYER! veranlaßt, einen Vergleich zwischen der Steuerschuld
und der Strafschuld zu ziehen und parallele Züge in der Form
bei ıhnen zu finden. Damit eine Strafschuld entsteht, muß
das Urteil erlassen werden, auf Grund der Straftat allein entsteht
sie nicht. Ebenso bedarf es, damit die Steuerschuld entsteht, erst
der Veranlagung; auf Grund des Gesetzes allein kann die Steuer
noch nicht gezahlt oder beansprucht werden.
Aber trotz der formellen Verwandtschaft bleibt doch der große
sachliche Gegensatz, daß die Steuerschuld aus der Zugehörigkeit
zu der im Staat verbundenen menschlichen Gesellschaft entspringt
und nicht, wie die Strafschuld, ihre Wurzel in einer im Wider-
spruch mit den Anforderungen des gesellschaftlichen Zusammen-
lebens begangenen Handlung hat. Das Strafurteil will nicht nur
den Erlag des Strafbetrages oder das Abbüßen der Freiheitsstrafe,
sondern es will auch die strafbare Gesinnung als solche brand-
marken. Die Gesetzgebung kann jederzeit die Umwandlung? einer
Veranlagungssteuer in eine Steuer ohne Veranlagung vornehmen
und hat dies wiederholt getan°®?. Das ist lediglich eine Frage der
technischen Ausgestaltung der Steuer. Im Strafrecht ist dagegen
etwas derartiges ausgeschlossen.
Zunächst ist die formell festgesetzte Schuld die maßgebende,
auch wenn sie mit dem materiellen Recht im Widerspruch steht.
Sie ist aber nicht so stark, daß sie gegenüber dem widersprechen-
den materiellen Recht dauernd Bestand hätte. Das materielle
Recht hat und behält eine selbständige Geltung °®. Während das
5 Deutsches Verwaltungsrecht, 2. Aufl., I 335 f.
52 Erst jüngst hat in Deutsch-Oesterreich die Ausdehnung der im
Abzugswege einzuhebenden Rentensteuer mit Gesetz vom 6. Febr. 1919,
betr. die Rentensteuer und die Kriegszuschläge für einen Teil der Renten-
steuer die Beseitigung der Veranlagungen zur Folge gehabt.
53 Daher kommt es auch zur Begründung der unbeschränkten Steuer-
pflicht durch den Aufenthalt nicht darauf an, ob der Betreffende zur Zeit
des Katasterabschlusses im Staatsgebiet verweilt, sondern überhaupt auf