Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

Ueber die landesrechtliche Seite des Falles 
Fryatt. 
Von 
Professor Dr. WALTER JELLINEK, Kiel. 
Am 27. Juli 1916 hat ein Feldgericht des Marinekorps in 
Brügge gegen den englischen Schiffskapitän Charles Fryatt folgen- 
des Urteil gefällt: 
„Der Angeschuldigte ist schuldig, als nicht zur Wehr- 
macht des Feindes gehörig, es unternommen zu haben, der 
feindlichen Macht Vorschub zu leisten und der deutschen 
Wehrmacht zu schaden, und wird deshalb nach Kriegsgebrauch 
zum Tode verurteilt. Der Angeschuldigte hat am 28. März 
1915 auf offener See versucht, ein deutsches U-Boot durch 
Rammen zu vernichten, und zwar als Kapitän des englischen 
Handelsdampfers „Brussels“.“ 
Das Urteil ist vom Gerichtsherrn des Marinekorps am gleichen 
Tage bestätigt und um 7 Uhr abends durch Erschießen vollstreckt 
worden!. 
  
* Entscheidung der Kommission zur Untersuchung der Anklagen wegen 
völkerrechtswidriger Behandlung der Kriegsgefangenen in Deutschland über 
den Fall der feldgerichtlichen Erschießung des englischen Kapitäns Charles 
Fryatt. Sitzung vom 1./2. April 1919, 8.4. — Diese Druckschrift wird 
durch die Deutsche Liga für Völkerbund vermittelt.
	        
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