Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

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Ausschuß ermächtigt, wit. rechtlicher Wirkung jede Maßnahme zu 
treffen, die-ikm erforderlicli erscheint, ıst, unterzeichnet: 
Die Reichsregierung 
Ebert Haase 
Die Verordnung, betreffend die vorläufige Regelung der Luft- 
fahrt-vom 26. November: 1918 (Reichsgesetzblatt S. 1337) beginnt 
mit' den Werten: „Der Rat der Volksbeauftragten verordnet mit 
Gesetzeskraft* und ist unterschrieben: 
Der Rat der Volksbeauftragten 
Ebert Haase 
Der Staatssekretär des Innern 
Preuß 
Die Verordnung über die Benutzung von Grundstücken und 
Gebäuden, Sehiffen und Wasserfahrzeugen zu militärischen Zwek- 
ken nach Eintritt des Friedenszustandes vom 28. November 
1918 (Reichsgesetzblatt 1341 f.) ergeht von sämtlichen 6 Mit- 
gliedern der „Reichsregierung“, d. h. des Rates der Volksbeauf- 
tragten, gegengezeichnet vom Staatssekretär des Innern. 
Die Bekanntmachung betreffend die Verwertung des durch 
die Demobilisation freiwerdenden Armeematerials vom 29. No- 
vember 1918 (Reichsgesetzblatt S. 1343) wird gezeichnet von 
dem Rate der Volksbeauftragten mit allen 6 Namen, eine Zeile 
tiefer: 
Vollzugsausschuß des Arbeiter- und Soldatenrates 
Molkenbuhr Richard Müller 
Die Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden 
deutschen Nationalversammlung (Reichswahlgesetz) vom 30. No- 
vember 1918 (Reichsgesetzblatt S. 1345 ff.) zeigt wieder als Unter- 
schrift: 
Der Rat der Volksbeauftragten 
Ebert Haase. 
Der Staatssekretär des ‚Innern 
Preuß