Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

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gust; Verordnung betr. Gebühren für Zeugen und Sachver- 
ständige vom 21. August; Verordnung über die Gewährung 
von Zulagen zu Renten aus der Invalidenversicherung vom 
21. August; Verordnung, betreffend die Nichtigkeitserklärung 
von Verträgen durch das Reichswirtschaftsgericht vom 18. Sep- 
tember; Verordnung vom 30. September 1919 über während 
des Betriebsjahrs 1919/20 zuzulassende Abweichungen vom Ge- 
setz über das Branntweinmonopol vom 26. Juli 1918. 
Dagegen treten als Verordnungen des Demobilmachungsmini- 
steriums oder auf der Grundlage des diesem gewährten Verord- 
nungsrechtes (vgl. hierüber unten unter VIIL.) nicht nur Verord- 
nungen wie die vom 9. Januar, 1. Februar, 11. März, 10. April. 
15. April, 30. Mai, 14. Juni, 11. August, 20. August, 24. Septem- 
ber entgegen, wo es sich um Abänderung bereits vor dem 19. April 
1919 durch das Demobilmachungsministerium erlassener Verord- 
nungen handelt, sondern ebenso auch die folgenden Verordnungen : 
Verordnung vom 19. April zum Schutze gegen die Folgen 
der Stillegung von Bankbetrieben; Bekanntmachung vom 
17. Mai über die Bewirtschaftung und den Höchstpreis von 
Leuchtöl, Rohbenzol, Benzol und Toluol; Verordnung vom 
21. Mai, betreffend Strafbestimmungen für Zuwiderhandlungen 
gegen die Paßvorschriften; Bekanntmachung vom 21. Juni, 
betreffend die Verarbeitung von Glimmer (Mica); Bekannt- 
machung vom 23. Juni, betreffend die Anfertigung von Fahr- 
raddecken und Fahrradschläuchen; Verordnung vom 2. Juli 
über die Enteignung und vorläufige Sicherstellung von rohen 
Häuten und Fellen sowie Leder; Verordnung vom 18. Juli 
1919 über die Errichtung eines Ausschusses zur Prüfung der 
Frage der Arbeitszeit im Bergbau des Ruhrgebiets; Verord- 
nung vom 21. Juli, betreffend die Wirksamkeit von Kündi- 
gungen von Arbeitern und Angestellten in Reichs- und Staats- 
betrieben; Anordnung vom 23. Juli, betreffend den Zuzug 
von ortsfremden Personen und Flüchtlingen; Verordnung vom
	        
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