Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

Der Staatsminister hob demgegenüber außer den alten Gründen 
für die Regierungsvorlage besonders hervor, daß der Abgeordnete 
Trygger der Regierungsvorlage wenigstens nicht durch Verteidi- 
gung des vierzigstufigen Stimmrechtes entgegengetreten sei. Er 
könne also dasselbe sagen, wie der deutsche Feldherr zum Kaiser 
nach dem ersten Tage der Märzoffensive, man könne zufrieden 
sein mit dem ersten Vorgehen — ohne im übrigen einen Vergleich 
zu ziehen zwischen der schwedischen Demokratie und dem deut- 
schen Heere! Schließlich fordere das Zweikammersystem, daß die 
erste Kammer gleichfalls ein getreuer Ausdruck der Volkswünsche 
sei und sich njcht im Gegensatz befinde zu der Gesamtanschauung 
der zweiten Kammer. 
Aus der weiteren Erörterung verdient noch hervorgehoben 
zu werden die Bemerkung des Sozialdemokraten Olsson (Göteborg). 
weder kluge noch einf<ige Leute könnten verstehen. weshalb. 
wenn es wirklich die klügeren wären, die mehrere Stimmen hätten. 
sie außer der Gabe ihrer Klugheit noch den Vorteil mehrerer 
Stimmen haben sollten . Der Sozialdemokrat Ström schöpfte aus 
der ganzen Erörterung nur die Lehre, Carthaginem esse delendam, 
die erste Kammer müsse zermalmt werden. 
Das Ergebnis war, wie schon erwähnt, nach einem Schluß- 
worte des Abgeordneten Trygger die Ablehnung der Regierungs- 
vorlage. 
In der zweiten Kammer wurde die Erörterung gleichfalls von 
Seiten der Rechten, durch ‚den Abgeordneten Räff, eröffnet. Er 
verlegte die Besprechung gleich auf den entscheidenden Punkt, 
die erste Kammer, indem er bestritt, daß diese jemals ihre Macht 
mißbraucht habe. Denn eine Menge Gesetze sei unter Zustimmung 
beider Kammern zustande gekommen. Und wenn bisweilen ein- 
mal die erste Kammer ihre Zustimmung versagt habe, so werde 
das auch im sozialdemokratischen Staate vorkommen, vorausge- 
? Danach würde sich vielleicht ein Mehrstimmenrecht der Dummen 
empfehlen, um sie für ihre Dummheit zu entschädigen.
	        
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