Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

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Bedingungen für Besonderheiten in der Ausgestaltung gründlich 
verändert. Es ist beispielsweise ganz folgerichtig, wenn die Frage 
der Verstaatlichung der Polizei für die Hauptstadt Stuttgart jetzt 
ganz anders, gar nicht mehr grundsätzlich ablehnend behandelt 
wird. Doch kann weiteres hierüber in der jetzigen Zeit der Um- 
formung noch nicht gesagt werden. Manches spricht allerdings 
doch dafür, daß die großen neuen Aufgaben, welche die jetzt an- 
gebrochene Zeit an alle Landesverwaltungen stellt, trotz aller Ver- 
einheitlichung auch wieder neues Feld für die Entfaltung staat- 
licher Eigenart eröffnen werden. 
Landtag für nötig hielt. Auch darin betätigte sich allerdings ein Stück 
württembergischer Eigenart, aber in einer Weise, über die vielleicht doch 
schon eine nahe Zukunft anders denken wird.
	        
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