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Konzentration und Feile entbehrenden Befugnisse hinsichtlich des
Volksentscheids, womit der Reichspräsident für den vorenthaltenen
Einspruch gegen Gesetze keinen minderwertigen Ersatz erhalten
soll.
Was sonst an der Stellung des Reichspräsidenten auffällt
und zunächst der Seminar- und Doktorarbeit überlassen werden
kann, ist aus den Vereinigten Staaten von Amerika und aus dem
näheren Frankreich herbeigeholt, in einer Auswahl, die dem Reichs-
präsidenten großenteils im Interesse einer möglichst gehobenen
Stellung das Beste und Teuerste, Schönste und Kräftigste zuwen-
den will, allerdings nur soweit es sich in den Rahmen eines demo-
kratischen Parlamentarismus einfügen ließ. An Widersprüchen,
die dazu führen, daß sich die aufgewandten Mittel gegenseitig
aufheben, konnte es unter diesen Umständen nicht fehlen und der
tiefe Widerspruch, der das Ganze durchzieht, trifft schon die
letzten Grundlagen der Stellung des Präsidenten, der herrschaft-
lich und genossenschaftlich gedachte Machtelemente in einer Hand
vereinigen soll. Einen gewaltigen genossenschaftlichen Resonanz-
boden bereitet allem voran die aus Amerika verschriebene Wahl
durch das ganze dentsche Volk. So wollte es auch das gegebene
Einkammersystem, das keine Unterlage für eine Kongreßwahl ge-
boten hätte, so daß nichts anderes denkbar war, so sehr sich
auch der jetzt instruktionsfreie Reichsrat mit seinen voraussicht-
lich sparsamen und weniger zur Arbeit bestimmten Vollsitzungen
(Art. 66) als Staatenhaus gebärden oder einem solchen nähern
mag. Dafür sollte die allgemeine Volkswahl, die aber seltsamer-
weise — offenbar um Zeit zu gewinnen — nicht einmal ın den
Grundzügen verfassungsrechtlich geregelt wird, dem als repu-
blikanischen Staatshaupt Gedachten den größten Teil seiner auf
Gemeinsinn aufgebauten moralischen und politischen Hausmacht
durch Begründung eines unmittelbaren Vertrauensverhältnisses zum
deutschenVolke zuführen (Art. 41), zumal um ihn darin dein Reichs-
tage vollkommen gleichzustellen und nach amerikanischem Vor-