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falls bei gelinderen Konflikten denkbar. im Falle einer Staats-
krise allerschwersten Grades — und um eine solche würde es
sich hier handeln — nicht ohne einen politischen Bürgerkrieg.
der von der ganzen Verfassung vielleicht nur die Urkunde zurück-
ließe. Oder will der Reichspräsident noch mit Hilfe der alten
Regierung durch die Auflösung am Ende gar einem Absetzungs-
antrage des neuen Reichstags zuvorzukommen suchen ? Denn wie
wir wissen, hält ja auch der Reichstag — sehr im Widerspruche
mit der autoritären Stellung des Reichspräsidenten — eine Waffe
in der Hand, die dem Gegner ans Leben geht und noch bevor
das Volk gesprochen hat, von der ferneren Ausübung des Amts
entfernen kann (Art. 43, 2). Wer von beiden drückt zuerst
los? So kann es gewiß nicht gemeint sein, zumal die Durch-
bildung und ganze Behandlung dieses Absetzungsrechtes es als das
stärkere und voraussichtlich wirksamere Radikalmittel erkennen
läßt. Man denke nur daran, daß es an jeder näheren Beschrän-
kung der Absetzung auf besondere qualifizierte, etwa juristische
Tatbestände fehlt, daß sie nicht als seltene, nur durch außer-
ordentliche Tatumstände gerechtfertigte Ausnahme zugelassen ist.
sondern ohne jeden solchen Hinweis nur formal an das Erforder-
nis der Zweidrittelmehrheit gebunden wird und auch wenn diese
fehlt, den tiefsten politischen Eindruck auf den Reichspräsidenten
nicht verfehlen kann. Der Absetzungsantrag trägt also schon
deshalb durchaus den Stempel eines rein politischen Machtmittels,
das bei seiner dürftigen Ausbildung sich freilich erst am Schlusse
als solches gibt und vorstell. Wir lesen nämlich (Art. 43, 2),
daß die Ablehnung der Absetzung durch die Volksabstimmung
als neue Wahl gilt und die Auflösung des Reichstags zur Folge
hat, was eben nur dann einen Sinn gibt, wenn das Absetzungsver-
fahren als rein politische Kraftprobe aufgefaßt wird. So empfin-
det es auch PREUSS in seiner Denkschrift, wenn auch mit der
nicht ganz ausreichenden Begründung, daß „zur Vermeidung einer
allzugroßen Häyfung solcher Aktionen (also rein technisch!) dieses