Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

— 42 — 
malten Folgen dieser ersten Abstimmung im Reichstage, die eine 
Volksabstimmung über den bereits an der ferneren Ausübung des 
Amtes verhinderten Reichspräsidenten hoffentlich erübrigen würde, 
sind doch nur dem konstruktiven Gedanken gezollt, daß der vom 
ganzen Volk Gewählte nur durch das Volk endgültig beseitigt 
werden kann. Sind ein vergröbertes Zerrbild seiner eigenen po- 
litischen Verantwortlichkeit, welche dem utopischen Rechtsmittel 
infolge der jeweiligen Notwendigkeit, die Regierung zu bilden, als 
ungleich praktischeres Machtmittel des Parlaments vorgelagert 
ist und der kodifizierten Absetzungsmöglichkeit ebensoweit vor- 
auseilt, wie die politische Verantwortlichkeit der Regierung ihre 
juristische Verantwortlichkeit überflügelt. Aus der vernachlässigten 
Ausführung der Absetzungsvorschriften darf wenigstens das rich- 
tige Gefühl sprechen, daß ja der Reichspräsident an die parla- 
mentarischen Schicksale seiner Regierungen angeseilt ist, womit 
die politische Notwendigkeit des Rücktritts aus dem Grunde, weil 
er keine Regierung zustande bringen kann, aller Erfahrung nach 
für ihn viel eher eintreten muß als die Möglichkeit seiner Ab- 
setzung. Ausmaß, Tragweite und Abgründe der politischen Ver- 
antwortlichkeit des Reichspräsidenten sind schon in der Denk- 
schrift der Regierung nicht gebührend geschätzt Sie erschöpft 
sich keineswegs in der vorgesehenen Absetzungsmöglichkeit, sie 
leibt und lebt ungleich wirksamer in der Notwendigkeit, sich mit 
dem Parlamente über die Bildung und die Existenzmöglichkeiten 
der Regierung zu verständigen und ist mittelbar an der politischen 
Verantwortlichkeit der Regierung in dem Maße beteiligt, daß sich 
jede Schwingung auf den Präsidenten überträgt und in seiner 
eigenen Verantwortung ihre Fortsetzung findet. 
Aus diesen Feststellungen geht sicher zweierlei hervor. Er- 
stens die weitere Erhärtung des Gedankens, daß sich die wirk- 
liche Stellung des Reichspräsidenten von der des Kanzlers quali- 
tativ nicht allzusehr abhebt und in dem mehrmals betonten Duum- 
virat mit ihr zusammenfließt, das zwar mit der beabsichtigten herr-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.