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malten Folgen dieser ersten Abstimmung im Reichstage, die eine
Volksabstimmung über den bereits an der ferneren Ausübung des
Amtes verhinderten Reichspräsidenten hoffentlich erübrigen würde,
sind doch nur dem konstruktiven Gedanken gezollt, daß der vom
ganzen Volk Gewählte nur durch das Volk endgültig beseitigt
werden kann. Sind ein vergröbertes Zerrbild seiner eigenen po-
litischen Verantwortlichkeit, welche dem utopischen Rechtsmittel
infolge der jeweiligen Notwendigkeit, die Regierung zu bilden, als
ungleich praktischeres Machtmittel des Parlaments vorgelagert
ist und der kodifizierten Absetzungsmöglichkeit ebensoweit vor-
auseilt, wie die politische Verantwortlichkeit der Regierung ihre
juristische Verantwortlichkeit überflügelt. Aus der vernachlässigten
Ausführung der Absetzungsvorschriften darf wenigstens das rich-
tige Gefühl sprechen, daß ja der Reichspräsident an die parla-
mentarischen Schicksale seiner Regierungen angeseilt ist, womit
die politische Notwendigkeit des Rücktritts aus dem Grunde, weil
er keine Regierung zustande bringen kann, aller Erfahrung nach
für ihn viel eher eintreten muß als die Möglichkeit seiner Ab-
setzung. Ausmaß, Tragweite und Abgründe der politischen Ver-
antwortlichkeit des Reichspräsidenten sind schon in der Denk-
schrift der Regierung nicht gebührend geschätzt Sie erschöpft
sich keineswegs in der vorgesehenen Absetzungsmöglichkeit, sie
leibt und lebt ungleich wirksamer in der Notwendigkeit, sich mit
dem Parlamente über die Bildung und die Existenzmöglichkeiten
der Regierung zu verständigen und ist mittelbar an der politischen
Verantwortlichkeit der Regierung in dem Maße beteiligt, daß sich
jede Schwingung auf den Präsidenten überträgt und in seiner
eigenen Verantwortung ihre Fortsetzung findet.
Aus diesen Feststellungen geht sicher zweierlei hervor. Er-
stens die weitere Erhärtung des Gedankens, daß sich die wirk-
liche Stellung des Reichspräsidenten von der des Kanzlers quali-
tativ nicht allzusehr abhebt und in dem mehrmals betonten Duum-
virat mit ihr zusammenfließt, das zwar mit der beabsichtigten herr-