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rat der Reichsleitung übernommen, sondern auch nach alten Wün-
schen und Rezepten nicht immer unter voller Berücksichtigung
neuer oder auch schon älterer politischer Erfahrungen zu Ende
gedacht.
Dies brachte zwar den Vorteil, um nicht zu sagen: die Bequem-
lichkeit, an Gegebenes anknüpfen zu können,. womit sich Zeiten
des Umsturzes über manche Verlegenheiten hinwegzuhelfen suchen
und kam vor allem der Aufrechterhaltung des eingebürgerten
Kanzlersystems zu statten, das nur unter Festhaltung des über-
lieferten Ministerbegriffs in Anlehnung an die herrschaftlichen An-
sätze der Reichspräsidentschaft zu retten war. Man konnte und
mußte den Reichskanzler und auf seinen Vorschlag die Reichs-
minister vom BReichspräsidenten ernennen und entheben lassen
(Art. 53), wenn man nieht die Verlegenheit teilen wollte, in die
Deutsch-Oesterreich mit seinem Kanzlersystem geriet. Dort, wo Kanz-
ler und Staatssekretäre von der Nationalversammlung als Volks-
beauftragte (Art. I des Gesetzes v. 14. März 1919 über die Staatsre-
gierung St@Bi. Nr. 180) gewählt werden, zumal in der Verfassung
ein Staatspräsident, der die Ernennung zu vollziehen hätte, gar
nicht vorgesehen ist, muß es dem Kanzler im Falle eines Kon-
fliktes mit einem „seiner“ Staatssekretäre begreiflicherweise schwerer
fallen, die unfreiwillige Entfernung durch persönliche Einwirkung
zu erreichen, da auch die Berufung des Staatssekretärs auf un-
mittelbarer Wahl durch ‚die Nationalversammlung beruht. Dies
war das Geheimnis des Falles Schumpeter, der nur jeden entrüsten
konnte, dem der Widerspruch der deutsch-österreichischen Ver-
fassung nicht aufgefallen war. Bloß die Tücke des Objekts, nicht
des Subjekts, der Widerspruch in der Organisation, nicht schon die
bloße Bosheit eines einzelnen mißliebigen Staatssekretärs wurde dem
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für Einzelheiten Kızssow, Einwirkung der Reichsverfassung auf das Straf-
recht und das Verfahren in Zivil- und Strafsachen, D. JZ. 1919 S. 872 £..
ferner die Uebersicht bei PoerTscH, Handausgabe S. 65. Vgl. auch Korn,
Die Verfassung des deutschen Reichs, $. 40f.