Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

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Altes und Neues mischt sich auch hier recht wunderlich zusammen, 
wenn dem Parlamente noch außerdem ein ganzes Arsenal von 
juristischer Ministerverantwortlichkeit zur Verfügung gestellt wird. 
Wenn der ständige Ausschuß versagt, wenn die politische Ver- 
antwortlichkeit nicht ihren Dienst tut, dann wird es auch die juri- 
stische nicht schaffen. Die ganze Hartnäckigkeit politischer Sym- 
bolik und die Erinnerung an die Ohnmacht des früheren Reichs- 
tags müssen herbei, um diese nicht durchaus sinnige Häufung von 
Verteidigungsmitteln der verschiedensten Zeiten aufzuklären. Wie 
schon einigemale wurde hier ein vom Feinde längst geräumter 
Hügel in Verteidigungszustand gesetzt, obzwar unter der Herrschaft 
dieser Verfassung, so lange sie sich hält, der Feind nicht zurück- 
erwartet werden muß. Darunter leidet natürlich die ganze Kon- 
struktion grundlegender organisatorischer Einrichtungen, was ge- 
legentlich auch praktische Störungen hervorrufen kann, zumal die 
aus der Kreuzung alter und neuer Symbolik heraufbeschworenen 
Widersprüche auch die seelische und politische Einstellung auf 
die neue Welt verwirren müssen. Was SMEND an der Reichsver- 
fassung aus anderen Gründen rügt, trifft hier gewiß zu: „sie trägt 
noch an den Folgen ihrer ideen-geschichtlichen Gebundenheit“ 5°. 
Ein einfacheres System, das von den letzten Einsichten in das 
politische Treiben ausgeht und alles Ueberholte über Bord wirft, 
hätte den Bau des großen schönen Erneuerungswerkes durch 
die Stilreinheit einer dörischen Säule ganz unvergleichlich heben 
können. Doch die Hauptsache bleibt, daß neue Straßen gefunden 
werden; daß manches alte Fuhrwerk darauf anzutreffen ist, gehört 
nun einmal zur Genealogie des gesatzten Verfassungsrechtes. 
zur Kontrolle der Verwendung der Vermögensabgabe“ überwacht werden 
soll, deren Mitglieder gleichfalls z. T. von der Nationalversammlung und 
den Landesversammlungen gewählt werden. Der Präsident des Staats- 
rechnungshofes bestellt zwei Mitglieder aus den Räten dieser Behörde, je 
eines wird von den Präsidenten des Verfassungsgerichts- und des Verwal- 
tungsgerichtshofes aus den Richtern dieser Gerichtshöfe entsendet. 
s0 Festgabe für KarL BERGBOHM 1919, S. 287.
	        
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