Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

Enteignung, Beschlagnahme und Eintritt in 
Lieferungsverträge. 
Von 
Dr. KURT BALL. juristischer Hilfsarbeiter beim Kreisausschub 
Ratıbor. 
Vorbemerkung: Die Abhandlung ist abgeschlossen Anfang Juni 
1917. Die spätere Gesetzgebung hat die hier behandelten grundsätzlichen 
Fragen nicht berührt. — Ich habe die hier auf Grund des geltenden Rechtes 
aufgeworfenen Fragen vom gesetzgeberischen Standpunkt weiter zu ent- 
wickeln gesuchtindem „EntwurfeinerReichsbeschlagnahme- 
ordnung nebst Begründung“, welcher inzwischen im Archiv 
für Strafrecht und Strafprozeß (Goltdammers Archiv) im 66. Bd., 
4.—6. Heft, S. 304 ff. erschienen ist. 
I. 
An zweierlei Vorräten hat der Staat ein besonderes Interesse: 
an VolksbedarfundanKriegsbedarf. Volksbedarf sind 
die Gegenstände des täglichen Bedarfs, insbesondere Lebensmittel, 
Heiz- und Leuchtstoffe. Kriegsbedarf ist alles, was zur Herstel- 
lung von Kriegsmaterial dient. 
Als das erste Mittel staatlicher Kriegswirtschaft — der Höchst- 
preis — versagte, begann man mit der Bewirtschaftung der Vor- 
räte des Volksbedarfs. Zuerst regelte man den letzten Teil 
des Wirtschaftsvorgangs, den Verbrauch. Als auch dies 
nicht genügte, schritt man zur eigentlichen „Bewirtschaftung“,
	        
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