Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

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enthalten diese Verordnungen häufig selbständige Vorschriften 
über die Enteignung; ebenso häufig weisen sie aber auch auf 
die Vorschriften des Höchstpreisgesetzes zurück. — 
Die Verordnung über Versorgungsregelung dient dazu, in 
allen Fällen, in denen zentrale Vorschriften nicht bestehen, den 
Gemeinden und höheren Verbänden eine breite Basis für eine 
selbständige öffentliche Versorgungspolitik zu geben. Die Ver- 
ordnung bezieht sich auf „Gegenstände des notwendigen Lebens- 
bedarfs*. Man wird darunter dasselbe zu verstehen haben wie 
unter den „Gegenständen des täglichen Bedarfs in den vorher ge- 
nannten Verordnungen‘. Die Gemeinden können den Verbrauch 
regeln, die Erzeugung und den Handel reglementieren, die Ver- 
sorgung selbst übernehmen. Sie können in Lieferungsverträge 
eintreten und vom Erzeuger und Händler die Gegenstände über- 
nehmen. Erfolgt die Weberlassung nicht freiwillig, so ist hier 
die Enteignung gegeben. 
B. Der Charakter der drei übrigen Verordnungen ist klar. 
Die Brotverordnung ist das typische Beispiel einer 
Verordnung, die selbständig und in sich geschlossen einen Gegen- 
stand des Volksbedarfs (Brotgetreide und Mehl) zentral regelt. 
Die Kriegsbedarfverordnung betrifft „Gegenstände 
des Kriegsbedarfs und Gegenstände, die bei der Herstellung von 
Kriegsbedarfsartikeln zur Verwendung gelangen können. 
Die Verordnung über Vorratserhebungen ist eine 
Hilfsverordnung sowohl für die Gegenstände des Volksbedarfs wie 
des Kriegsbedarfs.. Sie begründet eine allgemeine Auskunfts- 
pflicht hinsichtlich dieser Gegenstände. 
IV. 
Die Verordnungen enthalten ausdrücklich die folgenden Rechts- 
gestalten: 
4 [Inzwischen hat die Praxis entschieden, daß der Begriff Gegenstände 
des notwendigen Lebensbedarfs die Futtermittel nicht umfaßt. 
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXIX. 1. 4
	        
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