Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

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C. Verordnungüber . 
Versorgungsrege- D. Brotvererdnung E. Verne fs- Vorrnteerhebengen 
ung 
| 
_ Veränderungen dürfen| Veränderungen ver- _ 
michtt_  vorgenommen|boten; rechtsge- 
werden, desgl. nichtischäftliche Verfü- 
rechtsgeschäftliche gungen sowie solche 
‘Verfügungen sowielim Wege der 
solche im Wege der| Zwangsvollstrek- ' 
; Zwangsvollstreckung kung nichtig 
und Arrestvollziehung. 
'Strafbar wer beschlag- 
‚nahmte Vorräte .... 
'kauft, verkauft oderein 
‘anderes Erwerbs- oder 
|Veräußerungsgeschäft Ä 
- über sie abschließt 
  
  
  
— Vornahme der zur Er-|Verwabrung und _ 
'haltung der Vorrätelpflegliche Behand-' 
Landeszentralbe- 
hörden oder der von 
ihnen bestimmten 
Behörden (Regie- 
rungspräsidenten) ' 
Beschluß des Kom-' 
munalverbandes ! | 
| 
erforderlichen Hand- lung 
Jungen, insb. Aus- 
dreschen 
| 
| 
| 
Kommunalverbände:‘ _ — — 
mit Zustimmung der. | 
  
Handel- und Ge- — — |" u 
werbetreibendesind. 
verpflichtet, ihre. | 
Vorräte dem Kom-, | 
munalverband käuf- 
lich zu überlassen’ 
 
	        
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