Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

—- 641 — 
  
C. Verordnungüber 
Versorgungsrege- 
lung 
nut. 
Kommunalverband 
wie anordnende 
Stelle bei Ueberlas-ı 
sung von Vorräten] 
D. Brotverordnung 
  
1. wer Gegenstände 
des notwendigen 
Lebensbedarfs in, 
Gewahrsam hat: | 
2. Handel und Ge- 
werbetreibende 
1. Gegenstände 
2. Die Verträge, 
kraft deren sie Lie- 
ferung derartiger 
Gegenstände ver- 
langen können 
  
  
verordnung 
| 
E. Kriegsbedarfs- 
| 
IF Verordnung über 
ı Vorratserhebungen 
'die von der Landes- 
‚zentralbehörde be- 
istimmten Behörden 
diese Behörden oder 
‚die von ihnen be- 
‚auftragten Beamten 
wer solche Gegen- 
‚stände in Gewahr- 
sam hat oder aus 
'Anlaß seines Han- 
Idelsbetriebs oder 
Isonst des Erwerbes 
wegen kauft oder 
verkauft; landwirt- 
schaftliche oder ge- 
werbliche Unter- 
nehmer, in deren 
Betrieben solcheGe- 
genstände erzeugt 
oder verarbeitet 
werden; Kommu- 
nen, öftentlichrecht- 
liche Körperschaf- 
ten oder Verbände 
die Mengen, die der 
Betroffene in Ge- 
wahrsam hat, auf 
deren Lieferung er 
Anspruch hat, zu 
deren Lieferung er 
verpflichtet ist, fer- 
ner Angaben über 
Besitz, Eigentum, 
Zeitpunkt der Ab- 
gabe, Preise usw. 
 
	        
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