Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

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„Pour le regime parlementaire, 1903, ferner PILOTY in der oben- 
genannten Abhandlung im Archiv für Rechts- und Wirtschaftsphilo- 
sophie, sodann REDSLOB in seinem Buche über „Die parlamen- 
tarische Regierung in ihrer wahren und in ihrer unechten Form“, 
Tübingen 1913, und HASBACH in dem Werke „Die parlamentarische 
Kabinettsregierung“, Stuttgart 1919. Weniger bekannt, aber sehr 
bemerkenswert, ıst sonst das im Jahre 1914 erschienene Buch eines 
österreichischen Parlamentariers VIKTOR ZENKER „Der Parlamen- 
tarismus, sein Wesen und seine Entwickelung“, das eine sehr 
scharfe, aus dem praktischen Staatsleben in Oesterreich-Ungarn 
geschöpfte Kritik dieses Systems liefert. 
v. MoHL, der selbst parlamentarischer Reichsminister in 
Frankfurt war, begründete seine Theorie damit, daß der konsti- 
tutionelle Staat, wie er in Deutschland bisher bestanden habe, 
dualistischer Natur sei und daß die beiden Grundfaktoren des 
Staatslebens, Regierung und Volksvertretung, nur durch das par- 
lamentarische System versöhnt werden könnten. Dieses System 
sei dem monarchischen Prinzip nicht nur nicht entgegengesetzt, son- 
dern sogar dienlich (!?). Näheres über die Beweisführungv. MOHLS 
bei HASBACH, Die parlamentarische Kabinettsregierung S. 282 ff. 
MOREAU bezeichnet die parlamentarische Regierung als die 
vollkommenste Erscheinungsform des Repräsentativsystems. 
„Es sei dessen natürlichste Form: die Parteien bildeten sich auf 
natürliche Weise, ihr Ziel sei die Durchführung ihrer Forderungen, und 
die parlamentarische Regierung gebe der Mehrheitspartei die Herrschaft 
nicht nur über die gesetzgebende, sondern auch über die ausführende 
Gewalt; es sei auch natürlich, daß die Männer, die nach ihren "Talenten 
zur Regierung berufen seien, ihre Ziele vollständig zu erreichen suchten, 
dies ermögliche ihnen nur die parlamentarische Regierung. Die dem- 
entsprechend gewählten Minister müßten aber auch das Vertrauen des 
Volkes haben, das von den Abgeordneten vertreten werde. Verschwinde 
die Uebereinstimmung von Wählern und Gewählten, so sei dem Volke 
durch Auflösung und Neuwahl des Parlaments die Möglichkeit gegeben, 
sich hierüber zu äußern, woran es in dem amerikanischen System der 
Gewaltentrennung fehle. Die parlamentarische Regierung sei ferner die 
bequemste Form des repräsentativen Systems: wenn eine sichere Mehr.
	        
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