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handelt um die Entfaltung einer realen Macht, eines Willens. *
Allerdings kann in der Demokratie, wo alle Obrigkeit nur vom
Volke übertragen ist, auch nur der Wille des Volkes entscheiden
und dieser Wille nur durch den Beschluß der Mehrheit gefunden
werden. Diese Herrschaft der Mehrheit, die ın der Demokratie
bestehen muß, um den Staat überhaupt vorwärts zu bringen, ist
aber immer Gewaltherrschaft und „ganz gewiß keine sichere
Bürgschaft für die politische Freiheit“ (v. TREITSCHKE, Politik,
2. Aufl., 2. Bd., S. 253 ff). Um so schlimmer wirkt die Partei-
diktatur in den parlamentarisch regierten Staaten.
Das Parlament, als wahrhaft demokratische Einrichtung ge-
dacht, soll überhaupt nicht „herrschen“; es soll maßgebend mit-
wirken an der Gestaltung der staatlichen Verfassung und Rechts-
ordnung, sowie an der Beschaffung des Staatsbedarfes, es soll die
Staatsverwaltung kontrollieren in der verfassungs- und rechtmäßigen
sowie zweckentsprechenden Ausübung ihrer Tätigkeit, es soll bei
alledem die gemeinsamen Interessen aller Staatsbürger zur Geltung
und zum Ausgleich bringen. Es soll getragen sein von dem
Pflichtbewußtsein und dem Verantwortungsgefühl seiner Mitglieder,
und solange diese, nicht Eigensucht und Machtbegierde, die
Volksboten beherrschen, wird das Repräsentativsystem heilsam und
nutzbringend im Staatsleben wirken. Sobald aber die Vertreter
des Volkes aufhören, lediglich um des Volkes willen zu wirken,
sobald sie Herren anstatt Diener des Volkes sein wollen, muß
das System zum Unheil des Volksganzen ausschlagen (Fick,
Deutsehe Demokratie S. 20). Das parlamentarische System mag
vielleicht von seinen Erfindern als ein Instrument des Selbst-
bestimmungsrechtes des ganzen Volkes gedacht sein. In seiner
tatsächlichen Wirkung ist es lediglich zum Werkzeug der Herr-
schaft einzelner Parteien und deren Führer, also zu einer Oli-
garchie, dem Gegenteil dar Demokratie, geworden. „Parlamen-
tarisches Majoritätsrecht ist und bleibt immer nur Herrenrecht
und kann nie Volksrecht werden. Das Parlament soll aber nicht