Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

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Schultern der Demagogen. Der Parlamentarismus, wie er jetzt ist, kann 
der Herrschaft der Klassen und Parteien, aber nicht dem Selbstbestim- 
mungsrechte des Volkes dienen .. Die Sozialdemokratie ist ein ab- 
schreckender Beweis dafür. Sie ist gegen ihre ursprüngliche Ueber- 
zeugung in die Parlamente gegangen °, um mit deren Hilfe die Gesell- 
schaft zu reformieren, und sie ıst in den Parlamenten eine Partei wie 
alle anderen, ein Stück dieser parlamentarischen Oligarchie geworden. 
Die Partei, die nur ein Mittel zum Zweck sein sollte, ist Selbstzweck 
geworden; das Parteiinteresse hat alle Rücksicht auf die großen Mensch- 
heitsinteressen überwuchert, die Taktik hat sich an die Stelle der Grund- 
sätze gedrängt. Die Sozialdemokratie wandelt heute genau auf derselben 
Straße, auf der einst der von ihr so heftig bekämpfte Liberalismus und 
die von ihr so verhöhnte bürgerliche Demokratie gegangen ist. Das ist 
die Wirkung der heutigen Organisation des Parlamentarismus.* 
Die „parlamentarische Idee“ ist nun aber einmal da und als 
solche historisch und sozialpolitisch begründet. Sie ist fest im allge- 
meinen Volksempfinden eingewurzelt und nicht wieder zu ver- 
drängen. Mag daher auch der heutige Parlamentarismus noch so 
große Mängel zeigen und nachteilige Wirkungen hervorbringen, 
wir dürfen uns nicht auf seine bloße Negation beschränken, son- 
dern müssen nach Mitteln suchen, ihn zu dem zu machen, was er 
wirklich sein soll, zu einem Organe wahrer Demokratie, nicht bloß 
der freien Selbstbestimmung, sondern auch der Selbstbeherrschung 
des Volkes um des Volkes willen. Damit kommen wir auf den 
dritten Teil unserer Untersuchung. 
III. Die Reform des Parlamentarismus. 
5 14. Allgemeine Erfordernisse. Das parlamen- 
tarısche System hat seinen Ursprung und Entstehungsgrund in 
der konstitutionellen Monarchie gefunden, als Beschränkung des 
Monarchen in der Wahl der leitenden Staatsminister und Mit- 
regierung durch die Volksvertretung. In der repräsentativen Re- 
publik bedarf es dieser Einrichtung an sich nicht, denn hier geht 
die Staatsgewalt von dem gesamten Volke aus und wird durch die 
® 3. hierzu KAutsky, Parlamentarismus und Demokratie 2. Aufl. 
S. 110 ff. 
Archiv des öffentlichen Bechts. XUI. 3. 21
	        
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