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Kaisenberg, Dr. Georg, Bayer. Bezirksamtmann, Referent, und Welser,
Freiherr von H., Geheimer Oberregierungsrat, vortr. Rat, beide im
Ministerium des Innern: Reichswahlgesetz und Gesetz
überdie Wahl des Reichspräsidenten nebst Reichs-
wahlordnung. Berlin 1920. Verlag von Franz Vahlen. 193 S.
Erdmannsdörfer, H. @., Referent der Nachrichtenstelle im Reichsministe-
rum des Innern: Das Wahlrecht für den deutschen
Reichstag, 1920. Wahlgesetz, Wahlkreiseinteilunge.
Reichswahlstatistik.’ Mit einem Anhang: Die Reichswahlord-
nung. Berlin-Zehlendorf-West 1920. Reichsverlag (Hermann Kalkoft).
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Das Wahlgesetz zur verfassunggebenden Nationalversammlung von 1918
ist durch ein vortreflliches Buch des Geh. Oberregierungsrats im Reichs-
amt des Innern (jetzigen Ministerialdirektors in Dresden) Dr. Alfred Schulze
systematisch bearbeitet worden. (Berlin 1918, Reimar Hobbing), das auch
bei manchen Einzelregelungen des neuen Reichswahlgesetzes und der Wahl-
ordnung mit Nutzen zu Rate gezogen werden kann. Ueber das Reichswahl-
gesetz vom 27. April und die Reichswahlordnung vom 1. Mai 1920 liegen uns
hier zwei Bearbeitungen vor. Die erstgenannte hat besonders in dem kurzen,
aber inhaltreichen Einleitungsteile, der die Vorgeschichte und den Ent-
wurf des Reichswahlgesetzes in der Nationalversammlung, sowie das Wahl-
recht der Auslandsdeutschen behandelt, auf die geschichtlichen Vorgänge
und auf die literarischen Erscheinungen zurückgegriffen und sie gut ver-
wertet. Der den Hauptteil des Werkes bildende Kommentar ist sorgfältig
und mit beherrschender Sachkunde, aber ohne weiteren Tiefgang bear-
beitet. Auch die Reichswahlordnung vom 1. Mai und das Gesetz über die
Wahl des Reichspräsidenten vom 4. Mai 1920 sind in geschickter Weise
erläutert.
Der Verf. der zweitgenannten Schrift hat sich bereits früher auf dem
Gebiete des Wahlrechts wissenschaftlich betätigt (z. B. „Die Wirkungen
der Verhältniswahl“ Preuß. Jahrbücher Bd. 176 S. 92ft.; Ein neues Wahl-
gesetz. Vorschläge zur Schaffung eines gemischten Wahlsystems. 1920).
Seine vorliegende knappe Arbeit ist mehr politischen als juristischen Inhalts,
bringt eine rein berichtende Darstellung der Vorgeschichte und des Wesens.
des neuen Wahlrechtes, fügt den einzelnen Paragraphen des Wahlgesetzes
aufklärende Mitteilungen hinzu, druckt die Reichswahlordnung (ohne Er-
läuterungen) ab und erweitert unsere Kenntnis der Dinge durch einen eben-
falls kurzen Ueberblick über Wahlstatistik. Auch sonst ist allerhand Nütz-
liches abgedruckt.
Die Wissenschaft wird auf dem noch immer nicht genügend durchge-
pflügten Gebiete des modernen Wahlrechts in beiden Schriften gut gesich-
tetes Material vorfinden.
Köln. Universitäts-Professor Dr. Stier-SomFo.