Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 42 (42)

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Eine Gestaltung der parlamentarischen Bedingungen ist 
folgende. 
„Parlamentarismus, so ANSCHÜTZ °°, ist das System, welches 
— abweichend von dem in Deutschland, Reich und Ländern (früher) 
geltenden Recht, wonach das Parlament auf die Beteiligung bei 
der Gesetzgebung beschränkt ist — dem Parlament einen ge- 
regelten Einfluß auf die vollziehende Gewalt, ein- 
schließlich der Besetzung der Ministerposten eröffnet. 
Nach REHM®* hat das Parlament nicht bloß die Macht, einer 
ihr nicht genehmen Regierungsweise das Ende zu bereiten, son- 
dern ist auch in der Jage, eine ihr genehme Regierung herbei- 
zuführen. Die Volksvertretung kann nicht nur ihr nicht genehme 
Minister stürzen, sondern auch ihr genehme Leute ins Ministerium 
bringen. 
AehnlichLukAs®°: „Das Charakteristische des parlamentarischen 
Regierungssystems besteht darin, daß eine enge Beziehung der 
Regierung zum Parlament hergestellt ist, einerseits durch die Ten- 
denz, nur Mitglieder der Parlamentsmehrheit zu Kabinettsmit- 
gliedern zu machen, andererseits durch die dauernde Abhängigkeit 
des Kabinetts vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit, bzw. der 
Mehrheit des Volkshauses, so daß ein Mißtrauensvotum des Volks- 
hauses entweder das Kabinett zur Demission oder das Staatshaupt 
parlamentarischen Regierungs- und Verwaltungskontrolle im „lebendigen“ 
Verfassungsrecht hängt natürlich wieder von metajuristischen Tatsachen 
ab, die in den verschiedenen Staaten verschieden sind.“ 
e Parlament und Regierung im Deutschen Reich S. 22. 
“ Das politische Wesen der deutschen Monarchie S. 66 f., S. 69: „Das 
Parlament regiert durch die Minister allein oder auch selbst, insbesondere 
durch die Vorsitzenden und die Kommissionen. Es gibt eine Loehrmeinung, 
die behauptet nur in letzterem Falle liege eine parlamentarische Exekutive 
vor. Dem Wortlaute nach gewiß. Aber herkömmlicherweise wird von 
parlamentarischer Regierung erst und schon gesprochen, wenn das Parla- 
ment die Macht hat, seinen Vertrauensleuten Ministerstühle zu verschaffen. * 
65 Die organisatorischen Grundgedanken der neuen Reichsverfassung 
26.
	        
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