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erreichen konnten, war einerseits, namentlich bei den unteren Be-
hörden, völlige Unwissenheit und Unbeholfenheit. Es war unmög-
lich, einheitliche Erledigung der Angelegenheiten oder die Fort-
führung der von jemand begonnenen Arbeit durch einen andern
oder die planmäßige zielbewußte Durchführung einer längere Zeit
beanspruchenden und verschiedene Maßnahmen erfordernden Arbeit
zu sichern. Andrerseits erschöpfte sich ihre Tätigkeit darin, die
in der alten Verwaltungspraxis befolgten Grundsätze und das bis-
herige Verfahren über Bord zu werfen und das im Handelsleben
gebräuchliche Verfahren anzuwenden. Das Staatsverrechnungs-
gesetz wurde vollständig außer acht gelassen und wurden höch-
stens die auf die Buchführung bezüglichen Bestimmungen des
Handelsgesetzbuchs befolgt.
Nicht aber etwa aus höherer Einsicht handelten sie so oder
um eine bessere Lösung zu finden. Nein, sondern einfach aus der
Notwendigkeit, dass jene Elemente, die — nachdem sie sonst schon
überall Fuß gefaßt — ihren höchsten Ehrgeiz darin erblickten:
die Staatsgewalt an sich zu reißen und die öffentlichen Aemter
in Besitz zu nehmen, den Verwaltungsapparat überhaupt nicht zu
handhaben verstanden. Sie verkündeten die Ausrottung des alten
bureaukratischen Systems, teils um einen Rechtstitel zu haben für
die Verfolgung und Vertreibung des alten Beamtenkörpers, teils
um zu verhindern, daß ihre Unfähigkeit in der Verwaltung schon
in den ersten 24 Stunden aller Welt offenbar werde, was ihnen
unmöglich gemacht hätte, sich zu behaupten.
Logische und praktische Gründe rechtfertigen die Arbeit von
Jahrhunderten, die ein anderes Recht, ein anderes System und ein
anderes Verfahren für das Handelsleben und ein anderes für die Ver-'
waltung hervorgebracht, so, daß beide nicht miteinander verquickt,
jedes nur organisch, durch gründliche, viel durchdachte Reformen
vervollkommnet werden kann. Jedem Einsichtigen ist es ohne weiteres
klar, daß die Vertreter und Kämpen des Bolschewismus nichts mit sich
brachten, was hinsichtlich der Verbesserung der Verwaltung ernst-