Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 42 (42)

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dem „revolutionären Regierungsrate* Sorgen. Man zerbrach sich 
die Köpfe darüber, wıe eine einheitliche Buchführung und Kontrolle 
zu schaffen wäre. Doch auch hier gerieten sie — wie so oft — 
in die tragische Lage, nur die von Menschen geschaffenen Gesetze 
vernichten zu können, nicht aber das alte Naturgesetz, wonach 
ohne Talent große Dinge nicht vollbracht werden können. Viel 
machte ihnen der Staatsrechnungshof zu schaffen, wo bisher alle 
Fäden zusammengelaufen. Daß sie die vom Staatsrechnungshofe 
auszuübende Kontrolle der Geldinstitutszentrale übertragen wollten, 
geht daraus hervor, daß sie zu den einzelnen Volkskommissariaten 
Revisoren entsandten und die an den Staatsrechnungshof gerich- 
teten Zuschriften der Regierungsstellen diesen Revisoren über- 
wiesen, wodurch der Staatsrechnungshof bereits in den Hinter- 
grund gedrängt war. Mitte Mai befaßte man sich ernstlich mit 
der Auflösung desselben. Damals wollte man die Zentralkontrolle 
einer der Hauptsektionen des soeben organisierten Volkswirtschaft- 
lichen Rates anvertrauen, was die Verschmelzung des Staatsrech- 
nungshofes mit der Finanzabteilung zur Folge gehabt hätte. 
Dieser Plan ist überaus kennzeichnend, wir wissen doch, daß eine 
wirksame Kontrolle nur dann möglich ist, wenn das Kontroll- 
organ vollständig unabhängig ist. Aus diesem Grunde haben die 
Gesetze konstitutioneller Staaten den Präsidenten der obersten 
Kontrollbehörde der Regierung nicht untergeordnet, sondern ibn 
den Ministern gleichgestellt, während die sogenannte Räteregie- 
rung die Kontrolle einer ihr untergeordneten, von ihr abhängigen 
Amtsstelle übertragen wollte. Nachdem der Präsident des Staats- 
rechnungshofes diese Frage eingehend beleuchtet hatte, suspen- 
dierte der Regierungsrat den Vollzug des Erlasses, ohne diesen 
jedoch außer Kraft zu setzen. Doch war und blieb diese Amts- 
stelle ein Dorn in ihren Augen, und die vom Landeskongreß der 
Räte im Juni angenommene Verfassung der Räterepublik er- 
richtete an Stelle desselben eine dreigliedrige Zentralkommission, 
der die Aufgabe zugefallen wäre, die Einhaltung des Budgets zu
	        
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