Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 42 (42)

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die Eisenarbeiter und andere physischen Arbeiter die immer 
knapper werdenden Lebensmittel mit ihm zu teilen gehabt hätten. 
Proletarier war er, wenn man seine Stimme im Gewerkschaftsrat 
benötigte und man ihm gegenüber die Gewerkschaftsdisziplin an- 
wenden wollte, doch Bourgeois und Gegenrevolutionär, wenn er 
in der Gewerkschaft die Unfähigkeit der Gewerkschaftsleiter zur 
Sprache brachte oder sich vermessen, die Korruption der Prole- 
tarierregierung zu kritisieren. Proletarier war er, wenn der Ge- 
werkschaftsvorstand ohne Wissen und Zustimmung der Mitglieder 
Begrüßungstelegramme an das Weltproletariat richtete und damit 
den ungarischen Beamtenstand im Auslande kompromittierte, doch 
zum Gegenrevolutionär stempelte man ihn, als für die ewigen 
Stockungen in der Verwaltung und das stets drohendere Versagen 
des ganzen Verwaltungsapparates Sündenböcke gesucht und ge- 
funden werden mußten. 
Diese Erfahrungen haben schließlich selbst den Schwächsten 
und Voreingenommensten die Augen geöffnet und bewirkt, daB 
endlich auch den großen Massen des Landes ein Licht darüber auf- 
ging, daß die kommunistischen Phantasmagorien nicht zu ver- 
wirklichen sind und ihnen auch der zweifelhafte Wert der wissen- 
schaftlichen Grundlage des Kommunismus offenbar wurde, der 
unter anderen den Klassenkampf laut und schallend verkündete, 
in der Praxis jedoch nicht imstande war, die einzelnen Klassen 
abzugrenzen, was doch eine Vorbedingung des Klassenkampfes 
gewesen wäre.
	        
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