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II.
Literatur.
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Dr. Max Wenzel (o. Professor d. öff. R. in Rostock): Juristische Grund-
probleme. Erste Abhandlung: Der Begriff des Gesetzes. Zugleich
eine Untersuchung zum Begriff des Staates und Problem des Völker-
rechts. XVII u. 529 Seiten. Preis 355 Mk. Ferd. Dümmlers Ver-
lagsbuchhandlung, Berlin 1920.
Es ist ein rühmliches Zeichen für den wissenschaftlichen Scharfblick
der Rostocker Juristenfakultät, daß sie dem jungen Bonner Gelehrten, der
dieses hervorragende Geisteswerk erarbeitet und sich damit selbst einen
bevorzugten Platz im Kreise der deutschen Staatsrechtsautoren gesichert
hat, den Weg von der Privatdozentur zum Ordinariat ebnete und dadurch
auch als Lehrer einen schönen Wirkungsbereich öffnete. Bereits im Jahre
1909 war Max WENZEL, wohl der schärfste Denker unter den Schülern des
Altmeisters PaıLIipp ZORN, mit einer tüchtigen und verheißungsvollen
Arbeit „Zur Lehre der vertragsmäßigen Elemente der Reichsverfassung“ !
hervorgetreten, einer Studie, die sich durch logische Konstruktion und Mut
der Folgerichtigkeit auszeichnete, aber von LABAND, dessen hergebrachtes
Schema sie störte, ungnädig aufgenommen, von anderen Staatsrechtlern
übersehen oder bald wieder vergessen wurde. Während der nächsten zehn
Jahre hat WENZEL, der sich kurz vor dem Kriege in Bonn habilitierte, un-
ablässig und mit zäher, alle Ablenkungen und Hemmungen zufolge Richter-
amt, Lehrberuf und Kriegshilfsdienst überwindender Energie an seinem
groß angelegten, echt wissenschaftlichen Lebenswerke geschaffen, dessen
erster Band nunmehr vorliegt, dessen Vollendung seinen Namen in die
vorderste Reihe der Vertreter der deutschen Staatsrechtswissenschaft rücken
wird.
Auf der Suche nach klaren juristischen Grundbegriffen gewann WENZEL
rechtzeitig die Ueberzeugung, daß nur der Begriff des Gesetzes einen
ı Abhandlungen aus deın Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht, hgg.
von ZORN .und STIER-SOMLO, Band V Heft 1. Tübingen 1909.