Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 42 (42)

I. 
Aus der Praxis des Staatsrechts. 
Das Urteil des vorläufigen Staatsgerichtshofes 
indem braunschweigischen Verfassungsstreite 
über die Wahldauer der Landesversammlung. 
Von 
FRıiTZ POETZSCH. 
  
Die Entscheidung des vorläufigen Staatsgerichtshofes hat folgenden 
Wortlaut: 
Im Namen des Reichs! 
In Sachen der Landtagsfraktion des Landeswahlver- 
bandes Braunschweig 
wider 
das Staatsministerium Braunschweig, betreffend Feststellung 
der einjährigen Wahlperiode gemäß $ 5 des braunschweigischen Gesetzes 
vom 15. November 1918 
hat auf den Antrag der Landtagsfraktion des Landeswahlverbandes 
Braunschweig der vorläufige Staatsgerichtshof in der 
Sitzung vom 12. Juli 1921, an welcher teilgenommen haben 
der Senatspräsident beim Reichsgericht Koenigo 
als Präsident, 
der Reichstagsabgeordnete, Universitätsprofessor Geheimer Justizrat Dr. 
Wilh. Kahl, 
der Reichsgerichtsrat Rosenberg II, 
der Reichsgerichtsrat Dr. Pietzcker, 
der Reichstagsabgeordnete, Ministerpräsident a. D. und Volksschullehrer 
Johannes Hoffmann,
	        
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