Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 42 (42)

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der Reichstagsabgeordnete, Senator Dr. K. Petersen, 
der Reichstagsabgeordnete, Universitätsprofessor Geheimer Hofrat Dr. 
Konrad Beyerle 
als Beisitzer, 
der Amtmann beim Reichsgericht Franzen 
als Protokollführer 
für Recht erkannt. 
Der Antrag wird zurückgewiesen. 
Gründe. 
I. 
Vor der Revolution galt im damaligen Herzogtum Braunschweig die 
Bestimmung, daß die Wahlperiode des Landtags vier Jahre dauere 
{$ 11 des Gesetzes vom 6. Mai 1899, der gemäß $ 20 desselben "Gesetzes 
einen Teil des Landesgrundgesetzes bildete, Gesetz- und Verordnungs- 
sammlung für die braunschweigischen Lande 1899 Nr. 31 S. 294, 297). 
Nach der Revolution hat der Arbeiter- und Soldatenrat in Braunschweig 
ein Landesgesetz über die Wahlen zu den Gemeindevertretungen und zur 
Landesvertretung erlassen (Gesetz vom 15. November 1918, G. u. V. 
S. 1918 Nr. 64 S. 283). $ 5 dieses Gesetzes lautet: 
„Die Gemeindevertretungen und die Landesvertretung werden alle 
Jahre neu gewählt.“ 
In $ 4 desselben Gesetzes war ferner vorgeschrieben, daß die Wahlen 
zum Landtag am 22. Dezember 1918 stattfinden sollten. Die an diesem 
Tage gewählte Landesvertretung (Landesversammlung) ist durch Gesetz 
vom 15. April 1920, das sie selbst beschlossen hatte, mit dem Ablauf des 
15. Mai 1920 aufgelöst worden (G. u. VS. 1920 Nr. 58 S. 260). Die Wahl- 
periode hat also bei diesem ersten Landtag tatsächlich länger als ein Jahr 
gedauert, 
In dem Auflösungsgesetz vom 15. April 1920 war gleichzeitig be- 
stimmt, daß die Neuwahlen für die künftige Iandesversammlung nach 
den Grundsätzen des Landesgesetzes vom 15. November 
1918 stattfinden sollten, welches neben Vorschriften über das aktive und 
passive Wahlrecht ($ 1, 2) sowie über die Zahl der Landtagsmitglieder ($ 3) 
auch die erwähnte Vorschrift über die Notwendigkeit jährlicher Neuwahlen 
enthält. 
Der am 16. Mai 1920 gewählte zweite Landtag besteht seit 14 Monaten, 
er hat also gleichfalls die Dauer eines Jahres überschritten. Die Zahl 
seiner Mitglieder beträgt 60, nämlich 23 Mitglieder der bürgerlichen Rechts- 
parteien, welche die Fraktion des Landeswahlverbandes bilden, 5 Demo- 
kraten, 20 Unabhängige, 9 Mehrheitssozialisten und 3 Kommunisten. Die 
Landesregierung ist eine rein sozialistische. 
Schon während der Dauer des ersten Landtags, der vom 22. Dezember
	        
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