Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 44 (44)

— 113 — 
Il. 
Aus der Praxis des Staatsrechts. 
— 
Zum gegenwärtigen Stand der preußischen 
Verwaltungsreform. 
Von 
Dr. Hans HELFRITZ, Geh. Regierungsrat, Prof. der Rechte in Breslau. 
  
Die Fragen, mit denen sich die preußische Verwaltungsreform vor 
dem Kriege befaßte, sind infolge von Krieg und Revolution nicht zum 
Austrag gekommen. Es handelte sich damals in der Hauptsache um 
eine Vereinfachung und Erleichterung des Geschäftsganges. Insbe- 
sondere hatte man in Erwägung gezogen, entweder die Oberpräsidien 
oder die Regierungen fortfallen zu lassen. Kurz vor Ausbruch des 
Krieges wurde von der Kommission des Herrenhauses eine Novelle 
zum Landesverwaltungsgesetz angenommen, nach der das Schwergewicht 
der Provinzialverwaltung bei den Bezirksregierungen verblieb, die Ober- 
präsidenten aber nur die Stellung als ständige Aufsichtskommissare 
der Staatsregierung behielten. Die Novelle wurde alsdann wegen des 
Krieges nicht weiter beraten, doch wurden neue Grundzüge einer Ver- 
waltungsreform ausgearbeitet, nach denen gerade umgekehrt die Be- 
zirksregierungen ausfallen und die von ihnen geführten Geschäfte auf 
die Oberpräsidien übergehen sollten. Bis zu einer Beratung im Her- 
renhaus und Abgeordnetenhaus sind diese neuen Pläne nicht gelangt. 
  
  
ı Vgl. Houtz, Die preußische Verwaltung in vergangener Zeit, Gegen- 
wart und Zukunft, Handbuch der Politik, 3. Aufl., 1921, Bd. III S. 135 ff. 
Archiv des öffentlichen Reohts. N. F. 5. Heft 1. 8
	        
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