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Il.
Aus der Praxis des Staatsrechts.
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Zum gegenwärtigen Stand der preußischen
Verwaltungsreform.
Von
Dr. Hans HELFRITZ, Geh. Regierungsrat, Prof. der Rechte in Breslau.
Die Fragen, mit denen sich die preußische Verwaltungsreform vor
dem Kriege befaßte, sind infolge von Krieg und Revolution nicht zum
Austrag gekommen. Es handelte sich damals in der Hauptsache um
eine Vereinfachung und Erleichterung des Geschäftsganges. Insbe-
sondere hatte man in Erwägung gezogen, entweder die Oberpräsidien
oder die Regierungen fortfallen zu lassen. Kurz vor Ausbruch des
Krieges wurde von der Kommission des Herrenhauses eine Novelle
zum Landesverwaltungsgesetz angenommen, nach der das Schwergewicht
der Provinzialverwaltung bei den Bezirksregierungen verblieb, die Ober-
präsidenten aber nur die Stellung als ständige Aufsichtskommissare
der Staatsregierung behielten. Die Novelle wurde alsdann wegen des
Krieges nicht weiter beraten, doch wurden neue Grundzüge einer Ver-
waltungsreform ausgearbeitet, nach denen gerade umgekehrt die Be-
zirksregierungen ausfallen und die von ihnen geführten Geschäfte auf
die Oberpräsidien übergehen sollten. Bis zu einer Beratung im Her-
renhaus und Abgeordnetenhaus sind diese neuen Pläne nicht gelangt.
ı Vgl. Houtz, Die preußische Verwaltung in vergangener Zeit, Gegen-
wart und Zukunft, Handbuch der Politik, 3. Aufl., 1921, Bd. III S. 135 ff.
Archiv des öffentlichen Reohts. N. F. 5. Heft 1. 8