Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 44 (44)

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Von höchstem Interesse ist ferner die Methode Bismarckscher Staats- 
kunst. Wenn je auf politischem Gebiet eine Genialität hervorgetreten ist, 
so ist es Bismarck gewesen. Und man begreift seinen Zorn, ja seine Ver- 
achtung gegegüber den kannegießernden Dilettanten, die wagten. sich auf 
Gebieten zu betätigen, auf denen ihnen auch die allerersten Vorkenntnisse 
fehlten. Beachtenswert ist in dieser Hinsicht auch das Verhältnis des 
Kanzlers zu den Botschaftern: es war, wie es sein mußte: ein Willen be- 
herrschte entschlossen und konsequent die Außenpolitik, und war dieser Wille 
sehr zum Heile Deutschlands der eines Genies, das sich namentlich in der 
Beschränkung und in der Besonnenheit als Meister bewährte. 
Die Aktenveröffentlichung des Auswärtigen Amtes dient in erster Linie 
der Authellung der geschichtlichen Wahrheit. Darüber hinaus haben sie 
politische Bedeutung, und sie müssen nach dieser Richtung ausgewertet 
werden. Das Bild deutscher Politik, so lang getrübt durch die politische 
Lüge unserer Todfeinde, wird bereinigt. Damit werden die Vorbedingungen 
unserer unglücklichen Isolierung vor 1914 beseitigt. Sollten unsere deut- 
schen Politiker aber auch aus den Veröffentlichungen lernen, die sie 
allerdingszudiesemZweckauchwirklichdurcharbeiten 
müssen, so wäre für die Zukunft Deutschlands viel gewonnen. Denn es 
läßt sich aus den 6 ersten Bändeu politisch methodologisch unendlich viel 
Positives lernen, wie man nach den kläglichen Erfahrungen der letzten 
8 Jahre wohl nicht bezweifeln wird. Ich fürchte, auch aus den folgenden 
Bänden, denen man mit größter Spannung entgegensehen kann, wird man 
viel lernen können. Hier aber werden im Gegensatz zum Bismarckschen 
Zeitalter die negativen Lehren überwiegen. Denn die 6 ersten Bände sind 
doch, nimmt man sie als Ganzes, das hohe Lied auf die Staatskunst des 
eisernen Kanzlers. Heinrich Gerland (Jena). 
Fischbach, Allgemeine Staatslehre, Sammlung Göschen Nr. 358 
1922, Vereinigung wissenschaftlicher Verleger, 144 S. 
Die kleine Schrift entspricht einem dringenden Bedürfnis, das von allen, 
die sich mit allgemeiner Staatslehre beschäftigen, wohl schon empfunden 
worden ist. Denn die Allgemeine Staatslehre von REeHum, die 1907 in der 
gleichen Sammlung erschien, ist bei allen ihren Verdiensten heute weit- 
gehend veraltet und nimmt jedenfalls zu den Problemen, die heute im 
Vordergrund stehen, keine Stellung. 
Natürlich kann man über die Auswahl, die der Verfasser aus der Fülle 
des Stoffes nur bieten konnte, streiten. Aber er hat jedenfalls das große 
Verdienst, daß er die heute brennenden Fragen in den Mittelpunkt seiner 
Darstellung rückt. Das gilt vor allem von dem 4. Abschnitt „Staat und 
Wirtschaft“, in dem der Verfasser zu den modernen soziologischen Staats- 
theorien und dem Problem des Ständestaates Stellung nimmt. 
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