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schaftlicher Ausführungen bei der Lösung der Uebungsaufgaben
in den Referendarkursen geboten werden kann. Unsere gegen-
wärtige wissenschaftliche Referendarausbildung ist allzusehr auf
die Schulung für die Eigenart der derzeitigen Prüfungsweise für
den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst eingestellt. Es unter-
liegt keinem Zweifel, daß diese Schulung über die Vorbereitung
auf die Prüfung hinaus reiche Früchte getragen hat. Sie zwingt
zu einem energischen Arbeiten, zu einem Suchen nach den sprin-
genden Punkten; der Bearbeiter gewöhnt sich, das Wesentliche
aus dem Tatbestand herauszuschälen und die juristisch ent-
scheidenden Punkte zu würdigen ; bei seiner Suche nach den ein-
schlägigen Rechtsquellen und Reehtsgrundsätzen, nach Literatur und
Rechtsprechung zieht viel Rechtsstoff an ihm vorüber; er gewöhnt
sich daran, seine Entscheidungen formell und materiell so aufzu-
bauen, wie er dies aus den oberstrichterlichen Erkenntnissen lernt
und für die Praxis verwenden kann.
Solche in ihrer Art treffliche Schulung darf nun und nim-
mermehr verlorengehen; sie muß sogar möglichst allgemein, auch
in der Form von Verwaltungskursen, eingeführt, einheitlich
gestaltet und sowohl in sich als in ihrem Zusammenhang mit der
übrigen Ausbildung systematisch ausgebaut werden. Dabei ist es
zweckmäßig, daß sich der Referendar von Anfang an an die gründ-
liche schriftliche Ausarbeitung, an den mündlichen Vortrag der
Lösung und an die Verteidigung seiner Ergebnisse in der Dis-
kussion — unter objektiver Ausschaltung wortreicher, abschwei-
fender, haarspaltender, unfruchtbarer Rechthaberei — gewöhnt.
Für die ersten Ausarbeitungsversuche nimmt man sich ausreichende
Zeit, schon damit man sich die in der Prüfung so wichtige Ruhe
aneignet. Allmählich wird das Tempo gesteigert, bis schließlich
im letzten Jahr vor der Prüfung regelmäßig nur die Zeit und nur
die Hilfsmittel für die — stets schriftliche und erschöpfende —
Ausarbeitung in Anspruch genommen werden, die in der Prüfung
zur Verfügung stehen. Der Leitende wird zweckmäßigerweise jede