Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 44 (44)

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möglich halten, wenn man nicht die Belege schwarz auf weiß läse. Zu 
den Unbegreiflichkeiten gehört auch die Art, wie der König bei der Kritik 
des Verfassungsentwurfs der siebzehn Vertrauensmänner mit einem unver- 
antwortlichen Ratgeber, dem Historiker WILHELM DOENNIGES, ohne das 
Wissen und gegen den Rat der verantwortlichen Minister Politik machte, 
was ja freilich in Berlin sein Gegenbild fand, oder wie die Herrscher Bayerns, 
Württembergs und Preußens auf den berüchtigten diplomatischen Agenten 
Klindworth, man kann kaum anders sagen, als hereinfielen. Ueberhaupt 
ist der Eindruck, den man im ganzen von der bayerischen Politik und ins- 
besondere von der persönlichen Stellungnahme des Königs zu den Ereig- 
nissen der Zeit erhält, ein betrübender. Auch dieser Herrscher stand wie 
seine gekrönten Genossen unter dem beherrschenden Bann dynastischer 
Ueberlieferung und man muß es eben als Tragik Deutschlands zu begreifen 
suchen, daß auch er das Vorgehen des Frankfurter Parlaments doch nur 
als „einen Anschlag revolutionärer Kräfte gegen das monarchische Prin- 
zip“ betrachten konnte. Wenn der Verfasser sehr richtig bemerkt, daß 
auch Maximilians II. Persönlichkeit und seine Regierung die zwei Grund- 
züge des wittelsbachischen Hauses beherrschten: „das Streben nach terri- 
torialer Selbständigkeit und fürstlicher Selbstherrlichkeit einerseits, das 
Bewußtsein andererseits, einem größeren Ganzen, der deutschen Nation und 
ihren Interessen, anzugehören und verpflichtet zu sein“, so war doch eben 
dieses Bewußtsein derart beschaffen, daß es sich mit einer grundsätzlich 
anderen Verfassung Deutschlands als der 1815 begründeten nicht befreunden 
konnte und den Einheitsdrang der Nation nicht begriff. Wenn, wie das 
letzte Kapitel unseres Buches schildert, der auf Grund des neuen Wahl- 
gesetzes gewählte bayerische Landtag sich zwar im Februar 1849 gegen 
das Ausscheiden Oesterreichs und die kleindeutsche Lösung der deutschen 
Frage aussprach, die zweite Kammer dagegen im Mai 1849 die von der 
Paulskirche beschlossene und verkündete Reichsverfassung anerkannte und 
den König in einer Adresse dringend bat, ein Ministerium zu bilden, das 
auch seinerseits unverzüglich diese Anerkennung ausspreche, worauf die 
Regierung mit der Auflösung der Abgeordnetenkammer antwortete, so zeigt 
sich darin deutlich, wo eben der hauptsächliche Widerstand geleistet wurde. 
So gibt es auf allen Seiten dieses Buches zu lernen. Wir sind dem Ver- 
fasser darum zu größtem Dank verpflichtet; wir wünschen ihm und uns 
möglichst schnellen Fortgang seines Unternehmens; wir hoffen dringend, 
daß schon dieser erste Band auch in den Kreisen der Juristen und Politiker 
mit Aufmerksamkeit gelesen werde. Daß er in der Literatur über das 
Jahr 1848 eine hervorragende Stellung einnehmen wird, versteht sich von 
selbst. 
Jena. R. Hübner.
	        
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